Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

—  1053  —
Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staacen.

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—  Nr.  51.  —

 

(Nr.  6208.)  Statut  für  die  Sozictät  der  Grundbesitzer  im  Nuthethal  oberhalb  der  Trebbiner
Schleuse,  Regierungsbezirk  Potsdam.  Vom  24.  Oktober  1865.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  rc.

verordnen,  zur  besseren  Entwässerung  der  Grundsläcke  oberhalb  der  Trebbiner
Schleuse  im  Regierungsbezirk  Potsdam,  nach  Anhbrung  der  Betheiligten,  auf
Grund  des  Gesetzes  vom  11.  Mai  1853.  Art.  2.  (Gesetz-Samml.  vom  Jahre
1853.  S.  182.),  was  folgt:

KS.  1.

Die  Besitzer  derjenigen  Grundstücke,  welche  von  der  Beseitigung  des
Staurechts  der  Trebbiner  Mühle  in  der  Nuthe  während  der  Sommerzeit  vom
15.  April  bis  1.  Okrober  einen  Vortheil  haben,  werden  durch  das  gegenwartige
Statut  zu  dem  Zweck  der  Erwerbung  und  Beseitigung  dieses  Staurechtes  zu
einer  besonderen  Sozietät  innerhalb  des  Nurhe-Schauverbandes  vereinigt.  Sie
haben  die  zur  Erfüllung  des  Sozierätszweckes  erforderlichen  Kosten  nach  Verhältniß
  des  Vortheils  aufzubringen.

g.  2.

Die  zur  Sozietaͤt  vorlaͤufig  herangezogenen  Flaͤchen  ergeben  sich  aus
dem  entworfenen,  bei  den  spaͤteren  Verhandlungen  berichtigten  Kataster  d.  d.
Potsdam,  den  21.  August  1864.  Nach  demselben  sind  die  Beiträge  für  jetzt
unter  Vorbehalr  der  Ausgleichung  auszuschreiben.  Jedem  Dominium,  jeder
Gemeinde  und  dem  Fiskus  ist  ein  Extrakt  aus  dem  Kataster  zuzustellen.
Grundbesitzer,  welche  glauben,  daß  ihre  Grundstücke  ganz  oder  zum
Theil  keinen  Vortheil  von  der  Beseitigung  des  Sommerstaurechtes  der  Trebbiner
Mühle  haben,  oder  daß  der  Vorthell  nicht  dem  Flächenmaaß  entspricht,  und
daher  Beitragsklassen  zu  unterscheiden  sind,  können  binnen  zwei  Jahren  nach
Publikation  dieses  Statutes  eine  Untersuchung  durch  schiedsrichterliches  Verfahren
  nach  P.  14.  bis  19.  der  Grabenschau-Ordnung  für  die  Niederung  der
Nuthe  und  Nieplitz  vom  29.  Juli  1848.  bei  dem  Grabenschau-Direktor  des
Jobrgang  1865.  (Nr.  6208.)  137  Nuthe-Ausgegeben

  zu  Berlin  den  16.  November  1865.