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Beim Eingehen des einen oder anderen der vorgenannten Blaͤtter genuͤgt
die Bekanntmachung in den übrigen, bis die nächste Generalversammlung über
die Wahl eines anderen Blattes an Stelle des eingegangenen Beschluß gefaßt hat.
B. Besondere Bestimmungen.
I. Von den Aktien, Zinsen und Dividenden.
g. 12.
Ausfertigung der Aktien re.
a) Die Stammaktien betreffend.
Die neuen Stammaktien werden in Stücken von je 200 Rehlr., konform
den alten, nach der Anlage B. stempelfrei ausgefertigt, und zwar von der
laufenden Nummer 12,501. anfangend.
Die Aktien sollen auf den Inhaber lauten und sind untheilbar. Jede
derselben wird mit dem Faksimile der Uncerschrift zweier Mitglieder der Direktion
versehen und vom Hauptrendanten der Gesellschaft gegengezeichnet.
Die nach Beilage A. ausgefertigten Stammaktien der Oppeln-Tarnowitzer
WEisenbahngesellschaft werden mit den neu auszufertigenden Stammaktien der
Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn zu dem im F. 1. bezeichneten Termine der Firmaaͤnderung
identisch.
Die Oppeln-Tarnowitzer Stammaktien koͤnnen nach Wahl des Verwaltungsrathes
entweder gegen, zu diesem Behufe unter denselben Nummern anzufertigende,
auf den Namen der Rechte-Oder-Ufer-Eisenbahn lautende, neue Stammaktien
umgetauscht, oder auch blos zur Verifikarion durch einen entsprechenden Vermerk
abgestempelt werden.
4b) Die Prioritckts -Stammaktien (§. 4.) betreffend.
Diese werden nach dem Formulare C. und genau unter denselben
Bedingungen dieses und der VG. 13—20., welche für die Stammaktien
und ihre Zeichner beziehungsweise Inhaber fesigesetzt sind,
aus gegeben. Oieselben werden, von Nr. 1. anfangend, für sich besonders
numerirt.
Die in den W. 21. 23. und 24. wegen der Zinsen während der Bauzeit,
wegen der Ausgabe von Oiovidendenscheinen und für den Fall des Verlustes
und der Beschädigung von Aktien, Dividendenscheinen und Talons getroffenen
Festsetzungen sollen auch für die Prioritäts-Stammaktien, beziehungsweise deren
Dividendenscheine und Talons gelten.
Jahrgang 186 5. (Nr. 6213.) 144 g. 13.