Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 1186 — 
Solinger Stadt-Obligation 
zweite Emission 
(Trockener Stadtstempel.) (Stadtsiegel.) 
As .. ... 
uͤber 
.......... Thaler Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhoͤchste Privilegium vom .. ..... . . . 
.......... hierzu ausdruͤcklich ermaͤchtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß 
der Inhaber dieser Obligation die Summe von ..... . . . .. Thalern Kurant, 
deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde Solingen zu fordern hat. 
Die auf vier einhalb Prozent jaͤhrlich festgesetzten Zinsen sind am . . .. . 
. .... .... jeden Jahres fällig, werden aber nur gegen Rückgabe der aus- 
gegebenen Zinskupons gezahlt. 
Das Kapital wird durch Verloosung berichtigt werden, weshalb eine 
Kündigung Seitens des Glaubigers nicht zulässig ist. 
Die näheren Bedingungen sind in dem umslehend abgedruckten Privilegium 
enthalten. 
Solingen, den 1 18.. 
Der Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
Kommission. 
N. N. N. J. N. N. JN. J. 
Eingetragen Kontrolbuch (Hierzu sind Kupons. 
Fol. .. ... — ... ausgereicht.) 
Der städtische Gemeinde-Empfänger. 
(Erster)
	        
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