Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

—  1187  —

(Erster)  Kupon

 

 

 

 

zur  Dieser  Kupon  wird  nach  dem
,„  6  Allerhöchsten  Privilegium  vom
Solinger  Stadtobligation  .......................  ungültig
und  werthlos,  wenn  dessen  Geld-.
  betrag  nicht  bid  zum  ...  ..  .  .  .  .  .  ..
uͤber  erhoben  ist.
.  .  .  .  .  .  .  ..  Thaler  Kurant.

Inhaber  dieses  empfaͤngt  am  ...........  .  .  .  ..  .  .  .  .  die  Zinsen  der  obengenannten
  Solinger  Stadtobligation  fuͤr  die  Zeit  vom  ...  ...  ............  .  ..  .
bis  dahn  aus  der  städtischen  Gemeindekasse  zu  Solingen
mit  .......  ...  .  .  ...  Thaler  Kurant.

Der  Bürgermeister.  Die  staͤdtische  Schuldentilgungs—
Kommission.
N.  N.  N.  NJ.  N.  N.  J.  N.

(NB.  Die  Namen  des  Bürgermeisters  und  der
Kommission  werden  gedruckt.)

Eingetragen  Fol.  ..  .  .  ..  .  .  ..  der  Kontrole.

Der  städtische  Gemeinde-Empfänger.

(Nr.  6243—6234)  154  (Nr.  6234.)