Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinz Preußen, Kegierungebezirk Gumbinnen. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Kreises Insterburg 
Littr. Füber 100 Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über. Thaler . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Iunskupons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe in der 
Zeit vom .. ten .... ... bis .......... resp. vom .. ten bis 
..... und späterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation für das 
Halbjahr vom ... ... . . .. bis ....... ... mit (in Buchstaben) Thaler 
..... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu #sterg. 
(Stempel.) . .. EII— 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau im 
Kreise Insterburg. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vor 
Ablauf des Kalenderjahres der Falligkeit an 
gerechnet, erhoben wird. 
Prooinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Insterburger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Insterburger Kreises 
Littr —— .... über 100 Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .. ... te Serie Zinskupons fuͤr die fünf fünf Jahre 18. bis 18. bei der 
Kreis-Kommunalkasse z Insterburg, sofern nicht von dem als solchen legiti- 
mirten Inhaber der Obligation rechtzeitig dagegen Wderspruch erhoben ist. 
............... ben..«s 
Die staͤndische Kreis- Kommission für ver Chausseebau im 
Kreise Insterburg. 
  
(Nr. 6014.)
	        
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