Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr.  6028.)  Piivilegium  wegen  Ausgabe  von  auf  den  Inhaber  lautender  Posener  Stadt-Obligationen
  im  Betrage  von  100,000  Thalern.  Vom  13.  Februar  1865.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  #rc.

Nachdem  der  Magistrat  zu  Posen  im  Einverständniß  mit  der  dortigen
Stadtverordneten-Versammlung  darauf  angetragen  hat,  zur  Herslellung  städtischer
Wasserwerke  eine  Anleihe  mitkelst  auf  den  Inhaber  lautender  und  mit  Zinsscheinen
  versehener  Stadt-Obligationen  ausgeben  zu  dürfen,  ertheilen  Wir  in
Gemäßheit  des  K&.  2.  des  Gesetzes  vom  17.  Juni  1833.  wegen  Ausslellung
von  Papieren,  welche  eine  Zahlungsverbindlichkeit  gegen  jeden  Inhaber  enthalten,
durch  gegenwärtiges  Privilegium  zur  Ausstellung  von  Einhundert  sechszig
„Tausend  Thalern  Posener  Stadt-Obligationen,  welche  nach  dem  anliegenden
Schema,  und  zwar:

1,500  Stück  à  40  Thaler,
500  ·

-  -

100  .  à  500

auszufertigen,  mit  fünf  vom  Hundert  jährlich  zu  verzinsen  und,  von  Seiten  der
Gläubiger  unkündbar,  nach  dem  festgestellten  Tilgungsplane  in  den  Jahren
18607.  bis  1903.  einschließlich  zu  amortisiren  sind,  mit  Vorbehalt  der  Rechte
Dritter,  Unsere  landesherrliche  Genehmigung,  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern
der  Obligationen  in  Ansehung  ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  Seitens
des  Staats  zu  bewilligen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
  Königlichen  Insiegel.

Gegeben  Berlin,  den  13.  Februar  1865.

(L.  S.)  Wilhelm.

v.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Itzenplitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

(Nr.  6028.)  15  Schema  1.