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(Nr. 6028.) Piivilegium wegen Ausgabe von auf den Inhaber lautender Posener Stadt-Obligationen
im Betrage von 100,000 Thalern. Vom 13. Februar 1865.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #rc.
Nachdem der Magistrat zu Posen im Einverständniß mit der dortigen
Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zur Herslellung städtischer
Wasserwerke eine Anleihe mitkelst auf den Inhaber lautender und mit Zinsscheinen
versehener Stadt-Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in
Gemäßheit des K&. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausslellung
von Papieren, welche eine Zahlungsverbindlichkeit gegen jeden Inhaber enthalten,
durch gegenwärtiges Privilegium zur Ausstellung von Einhundert sechszig
„Tausend Thalern Posener Stadt-Obligationen, welche nach dem anliegenden
Schema, und zwar:
1,500 Stück à 40 Thaler,
500 ·
- -
100 . à 500
auszufertigen, mit fünf vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der
Gläubiger unkündbar, nach dem festgestellten Tilgungsplane in den Jahren
18607. bis 1903. einschließlich zu amortisiren sind, mit Vorbehalt der Rechte
Dritter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch den Inhabern
der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung Seitens
des Staats zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 13. Februar 1865.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
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