Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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heute  gerechnet,  mit  fuͤnf  Prozent  jaͤhrlich  in  gleicher  Muͤnzsorte  mit  jenem
verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Ruͤckabe

  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,
ei  der  Stadt-Kämmereikasse  in  Posen,  in  der  nach  dem  Eintritt  des  Fülligkeitskermins
  folgenden  Zeit.

Mit  der  zur  Empfangnahme  des  Kapitals  prdsentirten  Schuldverschreibung
sind  auch  die  dazu  gehbrigen  Zinskupons  der  späteren  Fälligkeirskermine  zurück
*  liefern.  Für  die  fehlenden  Zinskupons  wird  der  Betrag  vom  Kapitale
abgezogen.

Die  gekündigten  Kapitalbeträge,  welche  innerhalb  dreißig  Jahren  nach
dem  Rückzahlungstermine  nicht  erhoben  werden,  sowie  die  innerhalb  vier  Jahren
nach  dem  Kalenderjahre,  in  welchem  sie  fällig  geworden,  nicht  erhobenen  Zinsen,
verjahren  zu  Gunsten  der  Stadtgemeinde  Posen.

Das  Aufgebot  und  die  Amortisation  verlorener  oder  vernichteter  Schuldverschreibungen
  erfolgt  nach  Vorschrift  der  Allgemeinen  Gerichtsordnung  Theil  I.
Titel  51.  &.  120.  sequ.  bei  dem  Königlichen  Kreisgerichte  zu  Posen.

Zinskupons  können  weder  aufgeboten,  noch  amortisirt  werden.  Doch  soll
demjenigen,  welcher  den  Verlust  von  Zinskupons  vor  Ablauf  der  vierjährigen
Verjährungsfrist  bei  dem  Magistrate  in  Posen  anmeldet  und  den  stattgehabten
Besitz  der  Zinskupons  durch  Vorzeigung  der  Schuldverschreibung  oder  sonst  in
glaubhafter  Weise  darthut,  nach  Ablauf  der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der
angemeldeten  und  bis  dahin  nicht  vorgekommenen  Zinskupons  gegen  Quittung
ausgezahlt  werden.

Mit  dieser  Schuldverschreibung  sind  ...  halbjährige  Zinskupons  bis  zum
Schlusse  des  Jahres  ausgegeben;  für  die  weitere  Zeit  werden  Zinskupons
für  fünfidhrige  Perioden  ausgegeben  werden.

Die  Ausgabe  einer  neuen  Zinskupons-Serie  erfolgt  bei  der  Stadt-Kämmereikasse
  in  Posen  gegen  Ablieferung  des  der  dlteren  Iinskupons-Eeree  beigedruckten
  Talons.  Beim  Verluste  des  Talons  erfolgt  die  Aushändigung  der
neuen  Zinskupons-Serie  an  den  Inhaber  der  Schuldverschreibung,  sofern  deren
Vorzeigung  rechtzeitig  geschehen  ist.

Zur  Sicherheit  der  hierdurch  eingegangenen  Verpflichtungen  haftet  die
Stadtgemeinde  Posen  mit  ihrem  Vermögen.

Dessen  zu  Urkunde  haben  wir  diese  Ausfertigung  unter  unserer  Unterschrife
  ertheilt.

Posen,  den  .44  .  ..  18.

Der  Magistrat  der  Provinzial-Hauptstadt  Posen.

(Faksimile  der  Unterschrift  des  Magistrats-Dirigenten  und  eines  anderen
Magistratemitgliedes.)

Eingetragen  Fol.  ..H

Ger.  6028)  #  Schema  2.