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(Nr. 6052.) Allerhöchster Erlaß vom 13. März 1865., betreffend die Verleihung der fisko-
lischen Vonechte für den Bau und hie Unterhaltung einer Chaussee von
der Halberstadt-Mindene Staatsstraße bei Hornburg, im Regierungsbezirk
Magdeburg, bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Achim.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee von der Halberstadt-Mindener Staatsstraße bei Hornburg, im Regie-
rungsbezirk Magdeburg, bis zur Landesgrenze in der Richtung auf Achim ge-
nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Bauunternehmern, der Stadtgemeinde
zu Hornburg und dem Domainenpächter Blomeyer, als Pächter der dortigen
Domaine, das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund-
stücke, imgleichen das Recht zur Encnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschrif-
ten, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der Stadtgemeinde und
der Domaine Hornburg gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter-
haltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Be-
stimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs,
einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese
Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hier-
durch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld -Tarife vom 29. Febrar
1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-BWergehen auf die
gedachte Straße zur Anwendung kommen.
nenm ** chegetrrine Erlaßt ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Berlin, den 13. März 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Er. v. Itzenplitz.
An den Finanmmiriser und den Minister für Handel,
- ewerbe und oͤffentliche Arbeiten.
Rebigtrt im Burrau bed Staats· Minlsteriums.
Berlin, gedruckt in der Koͤniglichen Geheimen Ober · Hofbuchbruckerei
(R. v. Decker). sbuch