Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Stagten.

 

NNr.  17.—

 

(Nr.  6065.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  27.  März  1865.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  an  den  Kreis  Beeskow-Storkow  in  Bezug  auf  den  Bau
und  die  Unterhaltung  einer  Chaussee  von  der  Grenze  der  Kreise  bübben  und
Beeskow-Storkow  innerhalb  des  letzteren  Kreises  des  Regierungsbezirkse
Potsdam  bis  zum  Anschluß  an  die  Frankfurt-Keipziger  Chaussee  bei  der
Stadt  Beeskow.

N.  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Chaussee
von  der  Grenze  der  Kreise  Lübben  und  Beeskow-Storkow  innerhalb  des  letzteren
Kreises  des  Regierungsbezirks  Potsdam  bis  zum  Anschluß  an  die  Frankfurk-Leipziger
  Chaussee  bei  der  Stadr  Beeskow  genehmigt  habe,  verleihe  Ich  hierdurch
  dem  Kreise  Beeskow-Storkow  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser
Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der
Chausseebau=  und  Uncerhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staars-Chausseen
  besiehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will

dem  gedachten  Kreise  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen
Unterhaltung  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den
Bestimmungen  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausseegeld-Tarifs,
  einschließlich  der  in  demselben  enkhaltenen  Bestimmungen  üuber  die  Befreiungen,
  sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,
wie  diese  Bestimmungen  auf  den  Sraats-Chausseen  von  Ihnen  angewandt
werden,  hierdurch  verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld  -Tarife  vom
29.  Februar  1840.  angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei-Vergehen
  auf  die  gedachte  Straße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zur  offentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  27.  März  1865.

Wilhelm.
o.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  fär  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Jafreang  1865.  (Nr.  6065—6066.  36  (Nr.  6066.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  11.  Mai  1865.