Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 316 — 
(Nr. 6078.) Allerböchster Erlaß vom 1. Mai 1865., betreffend die Einsetzung einer Königlichen 
Kommission für den Bau der Heppens-Oldenburger Eisenbahn. 
A- Ihren Bericht vom 29. April d. J. genehmige Ich, daß die Ausführung 
des Baues der Eisenbahn von Heppens nach Oldenburg einer besonderen Kom- 
mission übertragen wird, welche an einem geeigneten, von Ihnen zu bestimmenden 
Punkte der Bahnlinie ihren Sitz nehmen und unter der Firma: „Knigliche 
Kommission für den Bau der Heppens-Oldenburger Eisenbahn“ innerhalb des 
ihr zugewiesenen Geschäftskreises für die Dauer ihres Bestehens alle Rechte und 
PMlichten einer öffentlichen Behörde haben soll. 
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 1. Mai 1865. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitzt. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staaks-Minksteriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Heheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
X& e.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.