Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

  
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
Zenennung der Gegenstände. 
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. 
  
Dampfkessel von Eisenblech, cylindrisch oder kugel- 
fbnnig, mit oder ohne Siedevorrichtung oder I 
VoWru-........»........ 10 Frs. — Cig. 8 Fr# — Cts. 
Dartesel, röhrenförmige, von Eisenblech mit 
Röhren von Schmiedeeisen) Kupfer oder 
Messing, gezogen oder vernietet, mit innerer 
Feuerung und alle übrigen Kessel von nicht 
chlindrischer oder einfacher Kugel- For.. 15. — „ 12 —. 
Dampfkessel von Stahlblech jeder Form . . ... 30 — „ 25° —- „ 
Gasometer, Abdampfpfannen, Oefen, Wärm- 
apparate von Eisenblech oder von Gußeisen - 
UanisMbIech.....·........... los-s 8I-s 
Werkzeug-Maschinen und nicht genannte Maschi- 
den) welche 75 pEt. und mehr Gaßelsen ent- 
halten ... 9 — „ « s-—p 
——,welche56bisotol.75pct.0aßeisen 
enthalten..................... lö-—- los-—- 
— —, welche weniger als 50 pCt. Gußeisen 
enthalte-agn. 20 — „ 15° —- "„ 
Maschinentheile: 
Kratzenbeschläge in Leder, Kautschuck oder gemisch- 
ten und ungemischten Geweben ——— 50 — "„ 
Weberblätterzähne aus Eisen oder Kupfer 30 „ — „„ 30 — "„ 
Weberblätter, Beschläge oder Weberkämme mit 
Zähnen von Eisen oder Kupfer 50 — „ 30 — "„ 
Theile von Gußeifen, polirt) abgefeilt, zum Ge- 
brauch vorgerichttttetet:t:t:t .... 9 — "„ 6 „ — „ 
Theile von Schmiedeeisen) polirt, abgefeilt, zum 
Gebrauch vorgerichtet oder nicht, ohne Rücksicht 
  
auf Gewichtt: 15 — 10 „ 
Stahlfedern zur Wagenfabrikation, für Eisenbahn- 
wagen und für Lokomotieoan 17 — „ 15 — „ 
Theile von Stahl, polirt, gefeilt, zum Gebrauch 
vorgerichtet oder nicht, mehr als 1 Kilo schwer 30 — "„ 25. — 4 
Dergleichen 1 Kilo und weniger schwen 40 » — 2 36 — 2 
Theile von reinem oder mit einem andern Metalle 
legirten Kupfer 25° — „ — 
  
Mr. 6084.) 48“
	        
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