Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Zollsätze.
Benennung  der  Gegenstaͤnde.  S—  1#.  Tc.
Thlr.  Sgr.  J  Thlr.  Sgr.  Thlr.  Sgr.  Thlr.  Sgr.
F.  Xr.  Fi.  Xr.  .  Xr.  F.  Xr.
beziehungsweise  die)  für  gleichartige  Waaren
  festgesetzten  Zollsätze  auch  ferner  Anwendung.

Slas  und  Glaswaaren.
Spiegelglas:  ,
rohesungefchlissenes.........·...  15
524
geschliffenes,  belegt  oder  unbelegt:
wenn  das  Stück  nicht  über  288  Preußische
Quadratzoll  groß  iiift.  4
7
wenn  das  Stück  über  288  Preußische  Quadratzoll
  groß  ist,  von  je  144  Ouadratzoll  34
114
Grünes  Hohlglas  (Glasgeschirbr)r)  ...  5
173
Weißes  Hohlglas,  ungemustertes,  ungeschliffenes
oder  nur  mit  abgeschliffenen  Stöpseln,  Böden
oder  Rändern;)  Fenster-  und  Tafelglas  in  seiner
natürlichen  Farbe  (grün,  halb  und  ganz  weiß)  1223  .  120
3  33  1710
Gepreßtes,  geschliffenes,  abgeriebenes,  geschnittenes,
gemustertes  weißes  Glas;  auch  Behänge  zu  Kronleuchtern
  von  Glas;]  Glasknöpfe)  Glasperlen,
SM————  —.—  .  ..  .....  4
7
Farbiges,  bemaltes  oder  vergoldetes  Glas  ohne
Unterschied  der  Form;  Glaswaaren  in  Verbindung
  mit  andern  Materialien  (mit  Ausnahme  von
edlen  Metallen,  echt  vergoldetem  oder  versilbertem
Metall,  Schildpatt,  echten  Perlen)  Koralle
oder  Steinen).  ..  .....  ..  .  .  ..  ...  .  6  .
1030
GlasschetbenundStkeuglas............  Frei
Email  (künstliche  Glasurmasse,  feinhe  .  115
521