Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6092.) Konzessions= und Bestaͤtigungs-Urkunde fuͤr die Berlin-Stettiner Eisenbahn- 
gesellschaft, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Pasewalk uͤber 
Straßburg nach der Landesgrenze zum Anschluß an die Mecklenburger 
Friedrich-Franz-Bahn. Vom 25. Mai 1866. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft in der Generalver= 
sammlung ihrer Aktionaire vom 15. Mai 1865. die Anlage einer Eisenbahn 
von Pasewalk über Straßburg zur Landesgrenze beschlossen hat, wollen Wir 
hierdurch zu der Anlage dieser Bahn Unsere landesherrliche Genehmigung er- 
(theilen, und den anliegenden, auf Grund der Beschlüsse der Generalversamm- 
lung ausgefertigten Nachtrag zu den Statuten der Berlin-Stettiner Eisenbahn- 
gesellschaft hiermit bestätigen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften, 
namentlich diejenigen über die Expropriation, auf das hiernach von Uns ge- 
nehmigte neue Bahnunternehmen Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestarigungs-Urkunde ist nebst dem 
Statutnachtrag durch die Gesetz-Sammlung zu velöffentlichen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsleigenh#ndigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kdniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 25. Mai 1865. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Nach-
	        
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