Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Maaßstab Abgabensätze 
2 der nach dem! nach dem 
Benennung der Gegenstände. Ver. 30.Thaler, S23-Gulden. 
zollung. Fuß. Juß. 
Thlr. gr. 9 . 
  
  
b) Jinn, gewalzts1 r115 52 
c) Grobe Jinnwaren, als: Draht, Rähren, 
Schüsseln, Teller, Kessel und andere Ge- 
fäße, auch in Verbindung mit Holz oder 
Eisen, ohne Politur und Lasckckl Z9r..1 . 145 
d) Feine, auch lackirte Zinnwaaren, ingleichen 
Zinnwaaren in Verbindung mit anderen Ma- 
terialien, soweit sie dadurch nicht unter die 
kurzen Waaren (Allg. Anm. 2) fallen9 Str . 7 . 
  
  
  
  
  
Allgemeine Anmerkungen. 
1) Unter den in Rr. 6 und 13 aufgeführten Waaren sind Schiffe, Wagen und 
Schlitten, und unter den in Nr. 2) 15) 26 und 34 aufgeführten Waaren 
Kleider und Putzwaaren nicht begriffen. 
2) Zu den im vorstehenden Verzeichniß in Nr. 3 d., 4b., 6 f. 3c, 10 d., 
T3 f., 15 a. und b.) 16 d. 3, 18 c. und d.) 23 d., 27 c. und d. 2., 31 d., 
35 d. und 36 d. erwähnten kurzen Waaren gehören folgende: 
a) Waaren) ganz oder theilweise aus edlen Metallen, echten Perlen, 
Korallen oder Edelsteinen gefertigt; Taschenuhren; echtes Blattgold 
und Blattsilber. · 
b) Waaren) ganz oder theilweise aus Schildpatt, aus unedlen, echt 
vergoldeten oder versilberten, oder mit Gold oder Silber belegten 
Metallen gefertigt; Stutz und Wanduhren, letztere mit Ausnahme 
der hölzernen Hängeuhren; unechtes Blattgold und Blattsilber; seine 
Galanterie= und Ouincaillerie-Waaren (Herren= und Frauenschmuck, 
TCoiletten- und sogenannte Nippestischsachen u. s. w.), ganz oder theil- 
weise aus Aluminium; ferner dergleichen Waaren aus anderen unedlen. 
Metallen) jedoch fein gearbeitet und entweder mehr und weniger ver- 
oldet oder verstlbert oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Ala- 
aster, Elfendein, Email, Halbedelsteinen und nachgeabmten Edelsteinen, 
Lava) Perlmutter oder auch mit Schnigarbeiten, Pasten, Kameen, 
Ornamenten in Metallguß und dergleichen; Brillen und Operngucker; 
Fächer; feine bossirte Wachswaaren; Perückenmacherarbeit; Regen- 
und Sonnenschirme; Wachsperlen; ingleichen Waaren aus Gespinnsten 
von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle oder anderen Thierhaaren, 
welche mit animalischen oder vegetabilischen Schnigstoffen, unedlen Me- 
tallen, Glas) Kautschuck, Guttapercha) Leder) Ledertuch (leather 
cloth), Papier, Pappe) Stroh oder Thonwaaren verbunden und nicht 
besonders tarisirt sind z. B. Knöpfe auf Holzformen und dergl. 
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