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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Stagaten.
Nr-. 26.—
(Nr. 6111.) Allerhöchster Erlatn vom 8. Mai 1865., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Schrimm bis zur Schrodaer Kreisgrenze in der Richtung auf San-
tompsl, im Regierungsbezirk Posen.
N.# Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ban einer Kreis-
Chaussee von Schrimm, im Kreise gleichen Namens, Regierungsbezirk Posen,
bis zur Schrodaer Kreisgrenze in der Richtung auf Santomysl genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Schrimm das Expropriationsrecht für
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstäcke, imgleichen das Recht zur Ent-
nahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der
für die Staats-Chausseen bestehenden Worschriften, in Bezug auf diese Straße.
Zugleich will Ich dem Kreise Schrimm gegen Uebernahme der künftigen
chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des Chaussee-
eldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden
hausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen
über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen
Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen ange-
wandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife
vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-
Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 8. Mai 1865.
Wilhelm.
o. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jahrgang 1865. (Nr. 6111—6112. 82 (Nr. 6112.)
Ausgegeben zu Berlin den 29. Juni 1865.