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4) Sachsen-Weimar-Eisenach, vermoͤge seines Vertrages mit Preußen
vom 30. Mai 1833. in Beziehung auf die Aemter Allstedt und Oldis-
leben;
5) Schwarzburg-Sondershausen, vermöge seines Vertrages mit
MBereußen vom 8. Juni 1833. in Beziehung auf die in dem Preußischen
Gebiete eingeschlossenen Theile des Fürsienthums;
6) Sachsen-Coburg-Gotha, vermöge seines Vertrages mit Preußen
vom 26. Juni 1833. in Beziehung auf das Amt Wolkenrode;
7) Hessen-Homburg, vermöge seiner Verträge mit dem Großherzog=
thum Hessen vom 20. Februar 1835. und 26./29. Oktober 1841. in
Beziehung auf das Amt Homburg;
8) Oldenburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom 31. De-
zember 1836. in Beziehung auf das Fürsienthum Birkenfeld;
9) Hessen-Homburg, vermöge seines Vertrages mit Preußen vom
5. Dezember 1840. in Beziehung auf das Oberamt Meisenheim;
40) Lippe, vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mit-
" liedern des Zollvereins vom 18. Oktober 1841. in Beziehung auf das
uͤrstenthum Lippe und vermoͤge seines Vertrages mit Preußen von
demselben Tage in Beziehung auf die Fürstlichen Gebiekskheile Lippe-
rode, Cappel und Grevenhagen;
11) Sachsen-Weimar-Eisenach, vermöge seines Vertrages mit Bayern
vom 24. Mai 1843. in Beziehung auf das Vordergericht Ostheim;
12) Waldeck und Pyrmont, vermöge seines Vertrages mit Preußen
vom 3. September 1853. in Beziehung auf das Fürsienchum Waldeck
und vermöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen Mitglie=
dern des Zolloereins von demselben Tage in Beziehung auf das Fürsten-
thum Pyrmont; ’
13) Anhalt, vermoͤge des Vertrages mit Preußen vom 20. Dezember
1853., die Fortdauer des Anschlusses der Herzogthümer Anhalt-Dessau-
Cöthen und Anhalt-Bernburg an das Zollsystem Preußens betreffend;
14) Luxemburg, vermäöge seines Vertrages mit Preußen und den übrigen
Mirgliedern des Zolloereins vom 26./J1. Dezember 1853. wegen Fort-
dauer des Anschlusses des Großherzogthums Luremburg an das Zoll-
sysiem Preußens und der übrigen Staaten des Zolloereins;
15) die freie Hansestadt Bremen, vermöge ihrer Verträge mit Han-
nover vom 29. September 1854. und mit Preußen, Hannover, Kur-
hessen und den übrigen Mitgliedern des Zollvereins vom 260. Januar
1856. in Beziehung auf die in diesen Verträgen näher bezeichneten
Gebietstheile; e
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