Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 790 — 
Schema B. 
Provinz Sachsen, Negierungebezirk Erfurt. 
Zins-Kupon 
zur 
Obligation des Verbandes zur Regulirung der oberen 
Unstrut von Mühlhausen bis Merrleben 
II. Emission 
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* Littr. ..... ... *# 
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über 
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r fünfhundert *“ 
". Einhundert Tholer. 
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. Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rück= — 
— gabe am #1 ... .... 18 .. und späterhin die Zinsen der vorbe- 
merktien Obligation für das Halbjahr vo.. bigs. * 
mmit (in Buchstaben) Thaler Silbergroschen Pfen- 
nige bei der Verbandskasse zu ... ... . . .. 
Langensalza, den ..tin ..... . . .. 18. 
  
  
Der Vorstand des Verbandes zur Regulirung der oberen 
Unstrut von Mühlhausen bis Merrleben. 
(L. S.) (Faksimile der Unterschrift dreier Mitglieder.) 
Dieser Zinskupon wird ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, nach 
Ablauf des Kalenderjahres der Falligkeit ab, 
erhoben wird. 
  
(Tr. 6134.)
	        
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