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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 33.—
(Nr. 6135.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Juni 1865., betreffend die Verleihung der flska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Chaussee vom
Gubener Thore zu Frankfurt a. d. O. bis zur Buschmühle an die zu diesem
Jwecke zusammengetretene Aktiengesellschaft.
- Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer
Chaussee vom Gubener Thore zu Frankfurt a. d. O. nach der Buschmühle ge-
nehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der zu diesem Zwecke zusammengetretenen
Aktiengesellschaft das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstäcke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unter-
haltungs-Materkalien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
Vorschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der Gesellschaft
egen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das
Recht zur Erhebung des Chaussetgeldes nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusctzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats -Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen.
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehäángten
Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
Anwendung kommen.
Der gegenwartige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Stralsund, den 9. Juni 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe
und öffentliche Arbeiten.
Jehrgang 1866. (Nr. 6136 0186) 103 (Nr. 6136.)
Ausgegeben zu Berlin den 3. August 1865.