Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6136.) Privilegium wegen Emission von Prioritäts-Obligationen der Berlin-Anhaltischen 
Eisenbahngesellschaft zum Betrage von 1,500,000 Thalern. Vom 
1. Juli 1865. 
Wo# Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft auf Grund des in 
den Generalversammlungen vom 20. Februar und 5. April d. J. gefaßten 
Beschlusses darauf angetragen hat, Behufs der durch den gesteigerten Verkehr 
abermals nöthig gewordenen Verbesserung und vermehrten Ausrüstung des Unter- 
nehmens die Aufnahme einer Summe von Einer und einer halben Million 
Thalern durch Ausgabe auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons ver- 
sehener Prioritats-Obligationen zu 95atten- ertheilen Wir in Gemaßheit des 
g. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium hierzu 
Unsere landesherrliche Genehmigung unter dem Vorbehalk der speziellen Festsetzung 
des Verwendungseplanes durch Unseren Minister für Handel, Gewerbe und 
öffentliche Arbeiten und unter nachstehenden Bedingungen: 
S. 1. 
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligarionen werden in 1500 Stück à 
500 Thaler in fortlaufenden Nummern von 1. bis 1500. und in 7500 Stück 
à 100 Thaler in fortlaufenden Nummern von 1501. bis 9000. nach dem an- 
liegenden Schema ausgefertigt und erhalten Zinskupons zu je fünf und fünf 
Jahren und mit jeder Kupon-Serie einen Talon. Auf der Rückseite der Obli- 
gationen wird das gegenwärtige Privilegium abgedruckt. 
g. 2. 
Die Prioritats-Obligationen werden mit vier ein halb Prozent jährlich 
verzinst, und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 2. Juli 
jeden Jahres gezahlt. An den Dividenden der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn- 
gesellschaft nehmen die Prioriräts-Obligationen keinen Theil, dagegen erhalten sie 
für die ihnen zugesicherten vier ein halb Prozent Zinsen das Vorrecht vor den 
vorhandenen Stammaktien im Betrage von 8,500,000 Thalern dergestalt, daß 
die Zinsen der ersteren bei der jährlichen Einnahme vor den Oividenden der 
Stammaktien in Abzug gebracht werden. Auch den Kapitalien der Prioritäts= 
Obligationen steht dasselbe Vorzugsrecht vor dem Stammaktien-Kapikale der 
8,500,000 Thaler zu. 
g. 3. 
Dagegen stehen die neuen Prioritaͤts- Obligationen folgenden auf dem Ge- 
sellschafesvermögen der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft lastenden Prio- 
ritcksaktien resp. Prioritäts-Obligationen in der Priorität nach: 
1) denjenigen 1,500,000 Thalern Prioritätsaktien, welche mit Unserer 
unterm 18. Februar 1842. ertheilten Genehmigung (Gesetz-Samml. 
für 1842. S. 77.) emittirt sind, 
2) den-
	        
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