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(Nr. 6136.) Privilegium wegen Emission von Prioritäts-Obligationen der Berlin-Anhaltischen
Eisenbahngesellschaft zum Betrage von 1,500,000 Thalern. Vom
1. Juli 1865.
Wo# Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Berlin-Anhaltische Eisenbahngesellschaft auf Grund des in
den Generalversammlungen vom 20. Februar und 5. April d. J. gefaßten
Beschlusses darauf angetragen hat, Behufs der durch den gesteigerten Verkehr
abermals nöthig gewordenen Verbesserung und vermehrten Ausrüstung des Unter-
nehmens die Aufnahme einer Summe von Einer und einer halben Million
Thalern durch Ausgabe auf den Inhaber lautender und mit Zinskupons ver-
sehener Prioritats-Obligationen zu 95atten- ertheilen Wir in Gemaßheit des
g. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. durch gegenwärtiges Privilegium hierzu
Unsere landesherrliche Genehmigung unter dem Vorbehalk der speziellen Festsetzung
des Verwendungseplanes durch Unseren Minister für Handel, Gewerbe und
öffentliche Arbeiten und unter nachstehenden Bedingungen:
S. 1.
Die zu emittirenden Prioritäts-Obligarionen werden in 1500 Stück à
500 Thaler in fortlaufenden Nummern von 1. bis 1500. und in 7500 Stück
à 100 Thaler in fortlaufenden Nummern von 1501. bis 9000. nach dem an-
liegenden Schema ausgefertigt und erhalten Zinskupons zu je fünf und fünf
Jahren und mit jeder Kupon-Serie einen Talon. Auf der Rückseite der Obli-
gationen wird das gegenwärtige Privilegium abgedruckt.
g. 2.
Die Prioritats-Obligationen werden mit vier ein halb Prozent jährlich
verzinst, und die Zinsen in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 2. Juli
jeden Jahres gezahlt. An den Dividenden der Berlin-Anhaltischen Eisenbahn-
gesellschaft nehmen die Prioriräts-Obligationen keinen Theil, dagegen erhalten sie
für die ihnen zugesicherten vier ein halb Prozent Zinsen das Vorrecht vor den
vorhandenen Stammaktien im Betrage von 8,500,000 Thalern dergestalt, daß
die Zinsen der ersteren bei der jährlichen Einnahme vor den Oividenden der
Stammaktien in Abzug gebracht werden. Auch den Kapitalien der Prioritäts=
Obligationen steht dasselbe Vorzugsrecht vor dem Stammaktien-Kapikale der
8,500,000 Thaler zu.
g. 3.
Dagegen stehen die neuen Prioritaͤts- Obligationen folgenden auf dem Ge-
sellschafesvermögen der Berlin-Anhaltischen Eisenbahngesellschaft lastenden Prio-
ritcksaktien resp. Prioritäts-Obligationen in der Priorität nach:
1) denjenigen 1,500,000 Thalern Prioritätsaktien, welche mit Unserer
unterm 18. Februar 1842. ertheilten Genehmigung (Gesetz-Samml.
für 1842. S. 77.) emittirt sind,
2) den-