Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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landesherrliche  Prioilegium  Allerhöchsteigenhändig  vollzogen  und  unter  Unserem
Königlichen  Insiegel  ausfertigen  lassen,  ohne  jedoch  dadurch  den  Inhabern  der
HObligationen  in  Ansehung  ihrer  Befriedigung  eine  Gewährleistung  von  Seiten
des  Staates  zu  bewilligen  oder  Rechten  Dritter  zu  prjudiziren.

Gegeben  Carlsbad,  den  18.  Juli  1865.

(L.  S.)  Wilhelm.

v.  Bodelschwingh.  Gr.  v.  Itzenplitz.  Gr.  zu  Eulenburg.

Obligation
der  Stadt  Trier

(Trockener  Stempel)
über
.....  Thaler  Preußisch  Kurant.

Die  Endesunterzeichneten,  durch  das  Allerhöchste  Privilegium  vom
............  hierzu  ausdruͤcklich  ermaͤchtigt,  beurkunden  und  bekennen  hiermit,
daß  der  Inhaber  dieser  Obligation  die  Summe  von  ..  .  ..  Thaler  Kurant,
deren  Empfang  sie  bescheinigen,  an  die  Stadt  Trier  zu  fordern  hat.

Die  auf  vier  ein  halb  Prozent  jährlich  festgesetzten  Zinsen  sindan
jeden  Jahres  fällig,  werden  aber  nur  gegen  Küackgebe  der  ausgegebenen  Zins-Kupons
  gezahlr.

Die  ndheren  Bedingungen  sind  in  dem  umstehend  abgedruckten  Privilegium
enthalten.

Trier,  den  .  .ten  ...  ...  .  .  ..  18.
Die  städtische  Kommission.

Der  Bürgermeister.  Die  Kommittirten  der  Stadtverordneten.

Eingetragen  Kontrolbuch  Fkol.  ——  ..  (Hierzu  sind  Kupons  ausgereicht.)
Der  stadtische  Sekretariatsbeamte.  Der  Stadtrentmeister.

(Fr.  6152)  (Erster)