Volltext : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr.  6155.)  Bekanntmachung,  betreffend  die  kWlrerb  sen  omin  2,  der  Weeinnenh  der
.  4.  und  51.  des  Statuts  der  „Gladbacher  F
schaft“  zu  Gladbach.  Vom  13.  August  1865.

 

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D.  Königs  Majesict  haben  mittelst  Allerhöchsten  Erlasses  vom  26.  Juli
1865.  die  von  der  „Gladbacher  Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft“  in  der
außerordentlichen  Generalversammlung  vom  31.  Januar  d.  J.  beschlossene  Abaͤnderung
  des  F.  4.  ihres  Staturs,  sowie  die  von  den  drei  bevollmächtigten
Direktoren  der  Gesellschaft  unterm  23.  Mai  d.  J.  zu  F.  51.  des  Statuts  vorgenommene
  Aenderung  zu  genehmigen  geruht.

Der  Allerhöchste  Erlaß  nebst  dem  notariellen  Protokolle  vom  23.  Mai
1865.  wird  durch  das  Amrsblärt  der  Königlichen  Regierung  zu  Düsseldorf
bekannt  gemacht  werden.

Berlin,  den  13.  August  1865.

Der  Minister  für  Handel,  Gewerbe  Der  Minister
und  öffentliche  Arbeiten.  des  Innern.

Im  Auftrage:  Im  Auftrage:

Delbrück.  v.  Klützow

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats-Ministeriums.
Verlin,  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober-Hofbuchdruckerei
(R.  v.  Decker).