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(Nr. 6155.) Bekanntmachung, betreffend die kWlrerb sen omin 2, der Weeinnenh der
. 4. und 51. des Statuts der „Gladbacher F
schaft“ zu Gladbach. Vom 13. August 1865.
O
D. Königs Majesict haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 26. Juli
1865. die von der „Gladbacher Feuerversicherungs-Aktiengesellschaft“ in der
außerordentlichen Generalversammlung vom 31. Januar d. J. beschlossene Abaͤnderung
des F. 4. ihres Staturs, sowie die von den drei bevollmächtigten
Direktoren der Gesellschaft unterm 23. Mai d. J. zu F. 51. des Statuts vorgenommene
Aenderung zu genehmigen geruht.
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem notariellen Protokolle vom 23. Mai
1865. wird durch das Amrsblärt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf
bekannt gemacht werden.
Berlin, den 13. August 1865.
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister
und öffentliche Arbeiten. des Innern.
Im Auftrage: Im Auftrage:
Delbrück. v. Klützow
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).