Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6157.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Sensburger Kreises im Betrage von 15,000 Thalern. Vom 13. Juli 
1865. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem von den Kreissiänden des Sensburger Kreises im Regierungs- 
bezirk Gumbinnen auf dem Kreistage vom 28. Dezember 1863. beschlossen 
worden, die zur Zahlung der vom Kreise übernommenen Grundentschädigungen 
für die Preußische Süd-Osibahn erforderlichen Geldmittel im Wege einer An- 
leihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu 
diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens 
der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 
15,000 Thalern ausstellen zu dürfen, in Gemäßheit# des F. 2. des Gesetzes vom 
17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligarionen zum Betrage von 15,000 
Thalern, in Buchstaben: funfzehn Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints: 
5000 Thaler à 500 Thaler, 
5000 : à 100 Oü 
5000 à 50 
= 15,000 Thaler, 
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen- 
den Folgeordnung vom 1. Januar 1866. ab nach Maaßgabe des genehmigten 
Tilgungsplanes mit jährlich zwei Prozent des Kapitals unter Zuwachs der 
Zinsen von den amoriisirten Schuldverschreibungen zu tilgen sind, durch gegen- 
wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen 
Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus her- 
vorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu 
dürfen, geltend zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte 
Dritter ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen 
eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht übernommen wird, ist durch 
die Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Carlsbad, den 13. Juli 1865. 
(LI. 8S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Pro-
	        
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