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(Nr. 6160.) Allerhöchster Erlaß vom 26. Juli 1865., betreffend die Verleihung der fiska-
lischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee
von Neustadt a. d. W. im Kreise Pleschen nach Zerkow im Kreise Wreschen.
N Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den von den Ständen
der Kreise Pleschen und Wreschen im Regierungsbezirk Posen beschlossenen chaussee-
mäßigen Ausbau der Straße von Neustadt a. d. W. im Kreise Mleschen nach
Jerkow im Kreise Wreschen genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch den Kreisen
Mieschen und Wreschen, einem jeden bezäglich der von ihm zu bauenden Strecke,
das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke,
imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vor-
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich den genannten Kreisen,
einem jeden bezüglich der von ihm gebauten Strecke, gegen Uebernahme der künf-
tigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld -Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Be-
stimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
uscktzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staacß-#ehaussein von
bnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee-
eld = Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der
Thansseepoltzei= Bergeten auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Gastein, den 26. Juli 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(N. v. Decker).