Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6264.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Februar 1806., bekreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte in Bezug auf die Unterhaltung der Chaussee von Ilsen- 
burg über Beckenstedt nach Schmatzfeld, in der Grafschaft Wernigerode. 
N Ich durch Meinen Erlaß vom 30. Oktober v. J. dem Grafen zu 
Stolberg-Wernigerode in Bezug auf die von ihm in der Grafschaft Wernigerode, 
im BRegierungsbezirk Magdeburg, ausgebaute Chaufsee von Ilsenburg über 
Beckenstedt nach Schmatzfeld, gegen Uebernahme der chausseemaßigen Unter- 
baltung derselben, das Recht zur Erhebung eines einmeiligen Chausseegeldes nach 
dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Tarife verliehen habe, be- 
stimme Ich hierdurch, daß bei dieser Chaussee auch das Recht zur Entnahme 
der Chaussee-Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staats= 
Chausseen besiehenden Vorschriften ebenso wie die dem Chausseegeld-Tarife vom 
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver- 
gehen zur Anwendung kommen sollen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen 
Kenmtniß zu bringen. 
Berlin, den 12. Februar 1866. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hosbuchbruckeret 
(R. v. Decker).
	        
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