— 72 —
(Nr. 6264.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Februar 1806., bekreffend die Verleihung der fis-
kalischen Vorrechte in Bezug auf die Unterhaltung der Chaussee von Ilsen-
burg über Beckenstedt nach Schmatzfeld, in der Grafschaft Wernigerode.
N Ich durch Meinen Erlaß vom 30. Oktober v. J. dem Grafen zu
Stolberg-Wernigerode in Bezug auf die von ihm in der Grafschaft Wernigerode,
im BRegierungsbezirk Magdeburg, ausgebaute Chaufsee von Ilsenburg über
Beckenstedt nach Schmatzfeld, gegen Uebernahme der chausseemaßigen Unter-
baltung derselben, das Recht zur Erhebung eines einmeiligen Chausseegeldes nach
dem für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Tarife verliehen habe, be-
stimme Ich hierdurch, daß bei dieser Chaussee auch das Recht zur Entnahme
der Chaussee-Unterhaltungs-Materialien nach Maaßgabe der für die Staats=
Chausseen besiehenden Vorschriften ebenso wie die dem Chausseegeld-Tarife vom
29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizei-Ver-
gehen zur Anwendung kommen sollen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur offentlichen
Kenmtniß zu bringen.
Berlin, den 12. Februar 1866.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hosbuchbruckeret
(R. v. Decker).