Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6284.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Eupener gemeinnützige Aktien-Baugesellschaft“ mit dem Sitze zu Eupen, 
im Regierungsbezirke Aachen, errichteten Aktiengesellschaft. Vom 15. März 
1866. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. März 
1866. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Eupener ge- 
meinnützige Aktien-Baugesellschaft“ mit dem Sitze zu Eupen, im Regierungs- 
bezirke Aachen, sowie deren Statut vom 18. Januar 1866., letzteres mit der 
Maaßgabe zu genehmigen geruhr, daß 
1) der zweite Satz des Artikels 16. dahin zu lauten hat: 
„Der hiernach verbleibende Rest wird bis auf Höhe von zehn Pro- 
zent des gesammten Jahresüberschusses zur Bildung eines Reserve- 
fonds (Tit. V.) verwendet“ u. s. w.; 
daß 
2) die Vorschrift unter Littr. c. des Artikels 20. in Wegfall kommt, 
und 
3) der Titel VI. des Statuts durch folgende Bestimmung erganzt wird: 
„Die Legitimation der Direktionsmitglieder findet durch einen notariell 
attestirten Auszug aus dem Protokolle über die Wahl derselben statt.“ 
Der Allerhöchste Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Aachen bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 15. März 1866. 
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister 
und öffentliche Arbeiten. des Innern. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulen burg. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerel 
(N. v. Decker).
	        
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