Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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(Nr. 6347.) Bestaͤtigungs-Urkunde, betreffend den vierzehnten Nachtrag zum Statut der 
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Vom 28. Mai 1866. 
Wiur Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. 
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm- 
ung ihrer Aktionaire am 24. Februar 1866. die in dem anliegenden vierzehnten 
Nachtrage zu dem Gesellschaftsstatut unter K. 1. sub a. bis c. aufgeführten 
Erweiterungen ihres Unternehmens beschlossen hat, wollen Wir zu dieser Aus- 
dehnung des letzteren Unsere landesherrliche Genehmigung hiermit ertheilen, auch 
den vorerwähnten Statutnachtrag, nachdem Wir den mit demselben verbundenen, 
wischen den Verwaltungsräthen der Oberschlesischen und der Stargard-Posener 
Eisenvahngesellshart unterm 23. Mätz d. J. geschlossenen Vertrag bereits ander- 
weit genehmigt haben, hierdurch bestdtigen. 
Zugleich verordnen Wir, daß auf die hiernach von Uns genehmigten 
Bauerweiterungen des Oberschlesischen Eisenbahn-Unternehmens die in dem Gesetze 
vom 3. November 1838. emhaltenen Vorschriften über die Expropriation sofort 
Anwendung finden sollen. 
Die gegenwaärtige Urkunde nebst dem Statutnachtrage ist durch die Gesetz- 
Sammlung zu veröffentlichen, nachdem ein Gleiches hinsichrlich des Vertrages 
bereits anderweit angeordnet ist. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Keniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 28. Mai 1866. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Jobrgong 1866. (Nr. 6347.) 42 Vier-
	        
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