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(Nr. 6347.) Bestaͤtigungs-Urkunde, betreffend den vierzehnten Nachtrag zum Statut der
Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft. Vom 28. Mai 1866.
Wiur Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Oberschlesische Eisenbahngesellschaft in der Generalversamm-
ung ihrer Aktionaire am 24. Februar 1866. die in dem anliegenden vierzehnten
Nachtrage zu dem Gesellschaftsstatut unter K. 1. sub a. bis c. aufgeführten
Erweiterungen ihres Unternehmens beschlossen hat, wollen Wir zu dieser Aus-
dehnung des letzteren Unsere landesherrliche Genehmigung hiermit ertheilen, auch
den vorerwähnten Statutnachtrag, nachdem Wir den mit demselben verbundenen,
wischen den Verwaltungsräthen der Oberschlesischen und der Stargard-Posener
Eisenvahngesellshart unterm 23. Mätz d. J. geschlossenen Vertrag bereits ander-
weit genehmigt haben, hierdurch bestdtigen.
Zugleich verordnen Wir, daß auf die hiernach von Uns genehmigten
Bauerweiterungen des Oberschlesischen Eisenbahn-Unternehmens die in dem Gesetze
vom 3. November 1838. emhaltenen Vorschriften über die Expropriation sofort
Anwendung finden sollen.
Die gegenwaärtige Urkunde nebst dem Statutnachtrage ist durch die Gesetz-
Sammlung zu veröffentlichen, nachdem ein Gleiches hinsichrlich des Vertrages
bereits anderweit angeordnet ist.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Keniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 28. Mai 1866.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Jobrgong 1866. (Nr. 6347.) 42 Vier-