Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1852. (29)

183
25.

Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Donnerstag  den  18.  Juni  1885.

 

Inhalt.

Verfügung  des.  Ministeriums  dr  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  die  Verkehrs#anstalten,  betreffend  die
Vorschriften  über  die  Annohme,  Ausbildung  und  Prüfung  der  Anwärter  für  den  niederen  Eisenbahn=  und
Telegraphendienst.  Vom  9.  Juni  1885.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Bildung
  der  Berufsgenossenschaften.  Vom  6.  Juni  1885.

 

Versügung  des  Ministeriums  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  Abtheilung  für  dir  Verkehrsganstalten,
betreffend  die  Vorschriften  über  die  Annahme,  Ausbildung  und  prüfung  der  Anwärter
für  den  niederen  Eisenbahn-  und  Telegraphendiensl.
Vom  9.  Juni  1885.

Bezüglich  der  Annahme  und  Ausbildung,  sowie  der  Prüfung  der  Anwärter  für  den
niederen  Eisenbahn=  und  Telegraphendienst  wird  mit  Höchster  Genehmigung  Seiner
Majestät  des  Königs  vom  9.  Juni  d.  J.  unter  Aufhebung  der  Ministerialverfügung
vom  14.  Oktober  1874,  betreffend  die  Ausbildung  der  nicht  wissenschaftlich  gebildeten
Hilfsarbeiter  beim  Eisenbahnbetriebs=  und  Telegraphendienst,  (Reg.  Blatt  S.  228)  folgendes
  verfügt.

I.  Annahme  der  Anwärter.
8.  1.
Die  Annahme  als  Anwärter  für  die  Stellen  der  Expedienten,  Stationsmeister  und
Billetkassiere,  sowie  für  andere  derartige  Stellen  im  niederen  Eisenbahndienst  (Eisenbahn=