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25.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 18. Juni 1885.
Inhalt.
Verfügung des. Ministeriums dr auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs#anstalten, betreffend die
Vorschriften über die Annohme, Ausbildung und Prüfung der Anwärter für den niederen Eisenbahn= und
Telegraphendienst. Vom 9. Juni 1885. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Bildung
der Berufsgenossenschaften. Vom 6. Juni 1885.
Versügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für dir Verkehrsganstalten,
betreffend die Vorschriften über die Annahme, Ausbildung und prüfung der Anwärter
für den niederen Eisenbahn- und Telegraphendiensl.
Vom 9. Juni 1885.
Bezüglich der Annahme und Ausbildung, sowie der Prüfung der Anwärter für den
niederen Eisenbahn= und Telegraphendienst wird mit Höchster Genehmigung Seiner
Majestät des Königs vom 9. Juni d. J. unter Aufhebung der Ministerialverfügung
vom 14. Oktober 1874, betreffend die Ausbildung der nicht wissenschaftlich gebildeten
Hilfsarbeiter beim Eisenbahnbetriebs= und Telegraphendienst, (Reg. Blatt S. 228) folgendes
verfügt.
I. Annahme der Anwärter.
8. 1.
Die Annahme als Anwärter für die Stellen der Expedienten, Stationsmeister und
Billetkassiere, sowie für andere derartige Stellen im niederen Eisenbahndienst (Eisenbahn=