Full text : Staatsbürgerkunde.

4  Einleitung.  Grundzüge  der  Volkswirtschaft.  83.

2.  Das  Staatsrecht  betrifft  die  Verfassung  (§19,  die  Ämter  im
Staat  (Behörden  und  Beamte)  und  die  Glieder  (§  15).  Diese  Gebiete  sind
gesondert  behandelt  für  das  Deutsche  Reich  (1.  Kap.)  und  den  preußischen
Staat  (2.  Kap.).  Daran  schließt  sich  die  Darstellung  der  auswärtigen
Beziehungen  des  Staates  (3.  Kap.),  seiner  Verteidigung  durch  Heer  und
Kriegsflotte  (4.  Kap.)  und  seiner  Finanzen  (5.  Kap.).

3.  Der  Finanzen  bedürfen  Reich  und  Staat  sowohl  zu  ihrem  Bestehen
  als  zur  Erfüllung  ihrer  Aufgaben.  Damit  ist  der  Übergang  zum
Verwaltungsrecht  gegeben,  das  die  zweifache  Aufgabe  des  Staates
betrifft:  den  Schutz  der  Personen  und  des  Eigentums  und  die  Pflege  der
geistigen  und  wirtschaftlichen  Interessen  (Wohlfahrt).  Der  Schutz  bildet
die  erste  Aufgabe  des  Staates  und  die  unerläßliche  Voraussetzung  für  die
Pflege  der  Wohlfahrts).  Den  Schutz  gewähren  die  Rechtspflege  (6.  Kap.)
und  die  Polizei  (7.  Kap.).  Die  Pflege  der  geistigen  Interessen  erfolgt
in  der  Kulturpflege  (8.  Kap.),  die  der  wirtschaftlichen  in  der  Wirtschaftspflege
  (9.  Kap.).

4.  Während  das  Staats=  und  das  Verwaltungsrecht  die  Grundsätze
des  Rechts  darstellen,  handelt  die  Politik  (Staatskunst)  von  den  Mitteln
zur  Erreichung  des  Staatszwecks").  Je  nachdem  sie  auf  den  Erlaß  oder  auf
die  Anwendung  von  Rechtssätzen  gerichtet  ist  (§  13),  wird  sie  als  Gesetzgebungs=
  oder  als  Verwaltungspolitik  bezeichnet  (Wirtschafts=  und  Sozialpolitik
  §  727.

III.  Die  Wirtschaft.

1.  Grundzüge  der  Volkswirtschaft.

83.

1.  Wirtschaft  ist  die  auf  die  Befriedigung  der  Bedürfnisse  des
Lebens  gerichtete  Tätigkeit.  Was  dieser  Befriedigung  dient  und  dabei
übertragbar  und  nicht  —  wie  beispielsweise  die  Luft  —  in  beliebiger  Menge
vorhanden  ist,  heißt  Gut.  Der  Grad,  in  dem  ein  Gut  diesen  Zwecken  dient,
ist  sein  Wert,  der  für  den  einzelnen  als  Gebrauchswert,  im  Gegen-8)

  Wo  rohe  Kräfte  sinnlos  walten,
Da  kann  sich  kein  Gebild  gestalten;
Wenn  sich  die  Völker  selbst  befrein,
Da  kann  die  Wohlfahrt  nicht  gedeimn,
chiller.
4!)  Die  Benennung  entstammt  (wie  die  der  Polizei)  dem  griechischen  #rodeg=(Stadt)
  und  bedeutete  zuerst  die  Lehre  vom  Staat  überhaupt,  da  in  Griechenland
und  später  auch  in  Rom  der  Staat  sich  aus  der  Stadt  entwickelte.