4 Einleitung. Grundzüge der Volkswirtschaft. 83.
2. Das Staatsrecht betrifft die Verfassung (§19, die Ämter im
Staat (Behörden und Beamte) und die Glieder (§ 15). Diese Gebiete sind
gesondert behandelt für das Deutsche Reich (1. Kap.) und den preußischen
Staat (2. Kap.). Daran schließt sich die Darstellung der auswärtigen
Beziehungen des Staates (3. Kap.), seiner Verteidigung durch Heer und
Kriegsflotte (4. Kap.) und seiner Finanzen (5. Kap.).
3. Der Finanzen bedürfen Reich und Staat sowohl zu ihrem Bestehen
als zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit ist der Übergang zum
Verwaltungsrecht gegeben, das die zweifache Aufgabe des Staates
betrifft: den Schutz der Personen und des Eigentums und die Pflege der
geistigen und wirtschaftlichen Interessen (Wohlfahrt). Der Schutz bildet
die erste Aufgabe des Staates und die unerläßliche Voraussetzung für die
Pflege der Wohlfahrts). Den Schutz gewähren die Rechtspflege (6. Kap.)
und die Polizei (7. Kap.). Die Pflege der geistigen Interessen erfolgt
in der Kulturpflege (8. Kap.), die der wirtschaftlichen in der Wirtschaftspflege
(9. Kap.).
4. Während das Staats= und das Verwaltungsrecht die Grundsätze
des Rechts darstellen, handelt die Politik (Staatskunst) von den Mitteln
zur Erreichung des Staatszwecks"). Je nachdem sie auf den Erlaß oder auf
die Anwendung von Rechtssätzen gerichtet ist (§ 13), wird sie als Gesetzgebungs=
oder als Verwaltungspolitik bezeichnet (Wirtschafts= und Sozialpolitik
§ 727.
III. Die Wirtschaft.
1. Grundzüge der Volkswirtschaft.
83.
1. Wirtschaft ist die auf die Befriedigung der Bedürfnisse des
Lebens gerichtete Tätigkeit. Was dieser Befriedigung dient und dabei
übertragbar und nicht — wie beispielsweise die Luft — in beliebiger Menge
vorhanden ist, heißt Gut. Der Grad, in dem ein Gut diesen Zwecken dient,
ist sein Wert, der für den einzelnen als Gebrauchswert, im Gegen-8)
Wo rohe Kräfte sinnlos walten,
Da kann sich kein Gebild gestalten;
Wenn sich die Völker selbst befrein,
Da kann die Wohlfahrt nicht gedeimn,
chiller.
4!) Die Benennung entstammt (wie die der Polizei) dem griechischen #rodeg=(Stadt)
und bedeutete zuerst die Lehre vom Staat überhaupt, da in Griechenland
und später auch in Rom der Staat sich aus der Stadt entwickelte.