Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1866. (57)

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2) Die dem Senate in diesem Gesetze zugewiesenen Funktionen, be- 
treffend die Zulassung der Kandidaten zur ersten Pruͤfung und die 
Anordnung wegen deren weiterer Ausbildung, werden dem Appel- 
lationsgerichte Plerdurch übertragen. Dasselbe hat nach genügender 
Ablegung der zweiten Prüfung wegen Aufnahme des Kandidaten 
unter die Zahl der Advokaten an den Justizminister zu berichten. 
Urkundlich unter Unserer Höchsleigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kböniglichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 19. November 1866. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. zur Lippe. 
  
(Nr. 6465.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung der unter der Firma: 
„Westdeutsche Versicherungs-Aktienbank“ mit dem Sitze zu Essen errich- 
teten Aktiengesellschaft. Vom 12. November 1866. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 5. Novem- 
ber 1866. die Errichtung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: „Westdeutsche 
Versicherungs-Aktiendank“ mit dem Sitze zu Essen, sowie deren Statm vom 
5. Oktober 1866. mit der Maaßgabe zu genehmigen geruht, daß es in der vor- 
letzten Zeile des Artikels 27. dieses Statuts „Anwesenheit“ statt „Abwesen- 
heit“ heißen muß. 
Der Allerhöchsie Erlaß nebst dem Statute wird durch das Amtsblatt 
der Königlichen Regierung zu Düsseldorf bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 12. November 1866. 
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister 
und öffentliche Arbeiten. des Innern. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker.
	        
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