Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6695.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Mai 1867., betreffend die Vereinigung des bis- 
herigen Thurn und Taxisschen Postbezirks mit dem gegenwärtigen Preu- 
ßischen Postgebiete. 
Auf den Bericht des Staatsministeriums vom 15. d. M. genehmige Ich, daß 
mit der vom 1. Juli 1867. ab stattfindenden Vereinigung des Thurn und 
Taxisschen Postbezirks mit dem gegenwärtigen Preußischen Postgebiete die Be- 
sümmungn des Preußischen internen Portotarifs und Zeitungsprovisions-Tarifs 
auf den Austausch zwischen dem gegenwärtigen Preußischen #stgebtete und dem 
bisherigen Thurn und Taxisschen Postbezirke ausgedehnt werden, daß die der 
Preußischen Postverwaltung beiwohnende Bestchnit „über gewisse Gegenstände 
des Versendungs- und Reiseverkehrs im Wege des Reglements die erforderlichen 
Vorschriften zu treffen, ferner die dem Chef des Preußischen Postwesens zustehende 
Befugniß in Ansehung des Portofreiheitswesens entsprechend bei der Erweiterun 
des Luit ens auch auf den bisherigen Thurn und Taxisschen Postbezirk sh 
eziehen sollen. 
Berlin, den 25. Mai 1867. 
Wilhelm. 
Gr. v. Bismarck- Schönhausen. Frh. v. d. Heydt. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow. 
Gr. zu Eulenburg. 
An das Staatsministerium. 
Redigirt im Büreau des Staats- Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdrucker#ei 
(R. v. Decker).
	        
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