Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6709.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Mai 1867., betreffend die Ausgabe von verzins- 
« lichcnSchaßanweisungmimBetragevonfünfMillionenThaler. 
Auf Ihren Bericht vom 8. d. M. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des Ge- 
setzes vom 28. September v. J., betreffend den außerordentlichen Geldbedarf der 
Militair. und Marineerastung und die Dotirung des Staatsschatzes (Gesetz- 
Samml. S. 607.)) verzinsliche Schatzanweisungen im Betrage von fünf Millionen 
Thaler, und zwar in Abschnitten von je funfzig Thalern) Einhundert Thalern 
und fünfundert Thalern ausgegeben werden' Zugleich ermächtige Ich Sie, den 
Zinssatz dieser Schatzanweisungen und die Dauer ihrer Umlaufszeit, welche den 
Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhlluissen entsprechend 
nach Ihrem Ermessen zu bestimmen und jedesmal zur öffentlichen Kenntniß zu 
ringen. 
Ich überlasse Ihnen, die Hauffokrwaltung der Etnatsschulden hiernach 
mit näherer Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß dutch die Gesetz- 
Sammlung bekannt zu mäthen. 
Berlin, den 31. Mai 1867. 
Wilhelm. 
Fch. v. d. Heydt. 
An den Finanzttinister. 
ernZu LMMMI 
Er. 6710)
	        
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