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(Nr. 6729.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Creutzburger Kreises im Betrage von 30,000 Thalern. Vom 3. Juni
1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.
Nachdem von den Kreisständen des Creutzburger Kreises auf dem Kreistage
vom 10. November 1866. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom Kreise
unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu
beshhaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke
auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger
unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 30,000 Thalern
ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch
der Schuldner etwas 38 erinnern Paden hat, in Gemäßheit des §. 2. des Ge-
setzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von
30,000 Thalern, in Buchstaben: dreißig tausend Thalern) welche in folgenden
Avoints:
16,000 Thaler àa 200 Thaler,
9,0000 à 100
4000 à 50
1,000 5 20
= 30)000 Thaler,
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
füns Prozent schrich 4 verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
Folgeordnung jährlich vom Jahre 1870. ab mit wenigstens jährlich dbet Pro-=
zent des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten chulder-
schreibungen zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesberr-
liche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber
dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des
Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
0aüdn unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 3. Juni 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Für den Minister
fü
r Handel rc.
Frh. v. d. Heydt. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 6729.) 152“ Pro=