Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1160 — 
Provinz Schlesien, Negierungebezirk Oppeln. 
Obligation 
des Creutzburger Kreises 
Littr.- .. 
über . . . ... . . . . . . . . . Thaler Preußisch Kurant. 
— — — — 
Au Grund des untern . . . . . enehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
10. November 1866. wegen Aufnahme einer Echuld von 30,000 Thalern bekennt sich 
die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise Namens 
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers un- 
kündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld vo . .. Thalern Preußisch 
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jähr- 
lich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 30,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1870. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens zwei Prozent des ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs der 
Zinsen von den getilgten Schuler chreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1870. ab in dem 
Monate September jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, 7 7# sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
ekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Vuchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, 
zwei und Einen Monat vor dem Zahlu stermine in dem Amtsblatte der König- 
lichen Regierung zu Oppeln, dem Kreisblatte des Creutzburger Kreises, in dem 
Staatsanzeiger und in der Schlesischen Zeitung. 
Bis zu dem e, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen „am 2. Januar und am 1 Juli jeden Jahres, von 
heute go gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem 
verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen boße Rück. 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei 
der Kreis-Kommunalkasse in Creutzburg, und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritt des Fälligkeitstermins folgenden eit. r“ 
Mit
	        
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