Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1162 — 
Provimnz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Zin s= Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Creutzburger Kreises 
Littr - 
über Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über . . . . . Thaler .. . . . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Iinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in der 
Zeit vom . . ten . .. . . .. bi. resp. vom .. ten ...... 
..... bßd späterhin die Zinsen de vorbenannten Kreis, 
Dbligatio fr für das Habbjahr veon bis. 
uchstaben) Thalern . . . .. Silbergroschen bei der Kreis- Kenenunl 
*- zu wre 
Creutzburg, den m. 18.. 
Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Drovinz Schlesien, Negierungebezirk Oppeln. 
Dalon 
zu der 
Kreis-Obligation des Creutzburger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der Obli- 
gation des Creutzburger Kreises 
Littr. über Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .## Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18 bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Creutzburg) falls der Inhaber der Obligation nicht rechtzeitig 
Widerspruch erhoben hat. 
Creutzburg, den n . . .. 18. 
Die ständische Kommission für die Chausseebauten im Creutzburger Kreise. 
  
(Nr. 6730.)
	        
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