Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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(Nr. 6730.) Nachtrag zu dem Privilegium vom 18. August 1866. wegen Ausgabe von 
zwei Millionen Thaler Prioritäts-Obligationen der Magdeburg-Köthen- 
Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft. Vom 24. Juni 1867. 
Wir Wilhelm), von Gottes Gnaden König von Preußen v. 
Nachdem von Seiten der Magdebur „Köhen, Halle Leipsiger Eisenbahn- 
gesellchast auf Grund der in der Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 
9. März 1867. gefaßten Beschlüsse darauf angetragen worden ist, das ihr unterm 
18. August 1866. (Gesetz Samml. S. 540.) verliehene landesherrliche Privilegium 
zur Ausgabe von zwei Millionen Thaler Prioritäts-Obligationen insoweit zu 
andern, daß 
der im F. 2. auf fünf Prozent jährlich normirte Zinsfuß auf vier und 
ein halbes Prozent jährlich, 
und 
die im F. 3. zur allmäligen Amortisation der Anleihe bestimmte Jahres- 
summe von 159,000 Thalern auf den Betrag von 10,000 Thalern jähr- 
ache unter Zuschlag der durch die amortisirten Obligationen ersparten 
insen 
ermäßigt werde, wollen Wir diese Anträge unter Aufrechthaltung aller übrigen 
Bestimmungen des gedachten Privilegiums hierdurch landesherrlich genehmigen, 
indem Wir zugleich verordnen, daß auf der Rückseite der hiernach auszufertigenden 
Obligationen neben dem mehrerwähnten Privilegium auch der gegenwärtige 
Nachtrag zu demselben abgedruckt werde. 
Die gegenwärtige Urkunde ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen. 
Gegeben Berlin, den 24. Juni 1867. 
(L. S.) Wilhelm. 
Für den Minister für 
Handel 2c. 
Frh. v. d. Heydt. v. Selchow. 
  
(Nr. 6730—6731.) (Nr. 6731.)
	        
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