Pro-7
zente.
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12. Cautiont= Instrumente .......................... 15
Alle anderen Verhandlungen über Dienstkautionen,
wobei ein öffentliches ntroesse besteht, sind
stempelfrei. .
13. Cessions Unstrumente ........................... 15
Die Cessionen öffentlicher Papiere sind stempelfrei.
14. Codicille .. .. . . .. . .. . . .. ... ..... .... . ..... ... . . . .. 15
15.] Contracte, s. Verträge.
16. Disbersitionen von Todeswegen wie Testamente,
. iese.
17.] Dispositionsscheine der Bankiers und Kaufleute,
wie Schuldverschreibungen, s. diese.
18.| Donationen oder Schenkungen unter Lebendigen,
sofern solche durch schriftliche Willenserklärungen
erfolgen, mit Einschluß der remuneratorischen Schenkungen,
werden wie Erbschaften nach der Verordnung,
betreffend die Erbschaftsabgabe, versteuert. Der
hiernach zu berechnende Abgabenbetrag ist als Stempel
zu der steuerpflichtigen Verhandlung zu verwenden.
19.Eheversprechen, schriftliche .. 15
20.Ehevertriieeeeeeeeen . . .. 2
21. Engagements- Protokolle, wenn sie die Stelle von
rträgen vertreten, wie diese, s. Verträge.
22.Erbfolge-Verträge (Erbverträghh)e .12
23. 1
Eröpachts Verträge, Eins vom Hundert des Werthes
det dadurch vererbpachteten Gegenstandes. Werden
Grundstücke auf Erbzins oder in Erbpacht ausgethan,
so besteht die Summe, von welcher der Stempel
bei dieser Veräußerung zu entrichten ist, aus dem
Exbstandsgelde und aus dem Zwanzigfachen der jähr.
lichen Leistung an Zins, Kanon oder anderen beständigen
zu Gunsten des Verpächters übernommenen Lasten.
Wenn zwar der erbliche Besitz des Rutzungsrechts
übertragen, aber vorbehalten wird, daß Nriodisch
nach Ablauf einer gewissen Zeit eim neuer Nutzungs-