Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1294 — 
  
Pro- 
zente. 
  
29. 
30. 
31. 
32. 
33. 
  
Ist der Vertrag unter Mitwirkung eines Mäk- 
lers oder vereideten Agenten abzeschlossen und der 
Stempel nicht verbraucht, so soll die Strafe nicht 
blos jeden der Kontrahenten, sondern auch den Mäk- 
ler oder Agenten unter solidarischer Haftung aller 
dieser Personen für den Stempel treffen; 
) Kauf= und Tauschverhandlungen, welche zwischen 
Theilnehmern an einer Erbschaft zum Zwecke der 
Theilung der zu letzterer gehörigen Gegenstände 
abgeschlossen werden, sind dem Werthstempel von 
Kaufverträgen nicht unterworfen. 
Zu den Theilnehmern an einer Erbschaft wird 
auch der überlebende Ehegatte gerechnet, welcher 
mit den Erben des verstorbenen Ehegatten güter- 
gemeinschaftliches Vermögen zu theilen hat. 
S. auch pos. 54. „Uebertragsverträge." 
Lehrbriefe der Handlungsdiener, Künstler, Fabrik= und 
Handwerksgehülfen, auch Jäger, Gärtner und Köche 
Lehrkontrakte, s. Verträge. Ist jedoch entweder 
ar kein Lehrgeld, oder ein Lehrgeld von weniger als 
50 Thaler ausbedungen, für jedes Exemplar. ... . .. 
Leibrentenverträge, wodurch Leibrenten erkauft oder 
sonst gegen Uebernahme von Leistungen oder Ver- 
pflichtungen erworben werden, Eins vom Hundert 
des Kapitalwerthes der Leibrente. 
Lieferungsverträge wie Kaufverträge, s. diese. 
Diejenigen, welche Lieferungen von Bedürfnissen 
der Regierung oder öffentlicher Anstalten übernehmen, 
sind verpflichtet, den vollen Stempelbetrag ausschließlich 
zu entrichten. 
Mäkleratteste, welche vereidete Mäkler auf den Grund 
ihrer Bücher den Interessenten 3 ihrer Nachricht er- 
theilen, bedürfen keines Stempels, sofern davon kein 
Gebrauch vor einer gerichtlichen oder polizeilichen 
Behörde emacht wird. Wo dagegen ein solcher 
Gebrauch ##aitinte ist dazu ein Stempel von .. ... 
anzuwenden. 
  
  
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