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Pro-
zente.
34.
35.
36.
37.
38.
39.
40.
Es ist gestattet, diesen auch nachträglich zu dem
Mäkleratteste beizubringen, wenn dasselbe ursprünglich
ohne Rücksicht auf solchen Gebrauch, mithin ohne
Stempel, ausgestellt worden.
Majorennitäts-Erklärungeg . . ..
Miethsverträge, s. Pachtverträge.
Mortifikationsscheine . . . . . . . . . . . .. . . . .. . ... .. . ..
Notariats-Instrumente, welche die Stelle einer
in der ersten Abtheilung dieses Tarifes besteuerten
Verhandlung vertreten) z. B. einer Quittung, wie
diese, mindestens aber in allen Fällen .
Im Uebrigen s. zweite Abtheilung.
Noten der Kaufleute über abgemachte Wechsel und
Geldgeschäfte, welche nur als Belag über die gezahlte
Valuta dienen, bedürfen keines Stempels.
Obligationen, (. Schuldverschreibungen.
Pacht= und Miethsverträge, von dem ganzen Be-
trage der durch dieselben bestimmten Pacht oder Miethe,
Ein Drittheil Prozent.
Wenn dieselben über ein im Auslande belegenes
Grundstück geschlossen werden, ist nur ein Stempel
vdoooon ..
dazu erforderlich.
Verträge über Afterpacht oder Aftermiethe werden
wie * und Miethsverträge überhaupt besteuert.
ei Verträgen über Pacht und Miethe ist der
Werth des stempelpflichtigen Gegenstandes nach fol-
genden Grundsätzen zu berechnen:
a) Alles, was der Pächter vertragsmäßig dem Ver-
bächter selbst, oder einem Dritten für Rechnung
es Verpächters wegen erhaltener Pacht zahlt, lie-
fert oder leistet, muß dem ausbedungenen Pacht-
gelde zugerechnet werden, und bildet mit demselben
usammen genommen den stempelpflichtigen Betrag
n0r Verpachtung. Naturalien, welche sich hierunter
befinden, sind nach den Durchschnitts-Marktpreisen
r. 6761.) 170“
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