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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen. Preußischen Staaten.
Nr. 77.—
(Nr. 6769.) Uebereinkunft wegen Erhebung einer Abgabe von Salz. Vom 8. Mai 1867.
D. Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen,
die bei dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine betheiligten Staaten, Braun-
schwe und Oldenburg, von dem Wunsche geleitet, die Beschränkungen, denen
er Verkehr mit Salz im Gebiete des Deutschen Joll= und Handelsvereins zur
Zeit noch unterliegt, zu beseitigen, haben zu diesem Zwecke Vechandlungen er-
öffnen lassen, wozu als Bevollmächtigte ernannt haben:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Wilhelm
Alexander Scheele und ßh
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Heinrich Albert
Eduard Moserz
Seine Majestät der König von Bayern:
Allerhöchstihren Oberzollrath Georg Ludwig Carl Gerbig;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Julius Hans v. Thümmelf
Seine Majestät der König von Württemberg:
Allerhöchstihren Finanzrath Karl Viktor Riecke;
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchstihren Ministerialrath Eugen Regenauer,)
Säe Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei
ein:
Allerhöchstihren Geheimen Ober= Steuerrath Ludwig Wilhelm
Ewald
Jahrgang 1867. (Nr. 6769.) *173 die
Ausgegeben zu Berlin den 20. August 1867.