Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen. Preußischen Staaten. 
Nr. 77.— 
  
(Nr. 6769.) Uebereinkunft wegen Erhebung einer Abgabe von Salz. Vom 8. Mai 1867. 
D. Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, 
die bei dem Thüringischen Zoll- und Handelsvereine betheiligten Staaten, Braun- 
schwe und Oldenburg, von dem Wunsche geleitet, die Beschränkungen, denen 
er Verkehr mit Salz im Gebiete des Deutschen Joll= und Handelsvereins zur 
Zeit noch unterliegt, zu beseitigen, haben zu diesem Zwecke Vechandlungen er- 
öffnen lassen, wozu als Bevollmächtigte ernannt haben: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Wilhelm 
Alexander Scheele und ßh 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Heinrich Albert 
Eduard Moserz 
Seine Majestät der König von Bayern: 
Allerhöchstihren Oberzollrath Georg Ludwig Carl Gerbig; 
Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchstihren Geheimen Finanzrath Julius Hans v. Thümmelf 
Seine Majestät der König von Württemberg: 
Allerhöchstihren Finanzrath Karl Viktor Riecke; 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Baden: 
Allerhöchstihren Ministerialrath Eugen Regenauer,) 
Säe Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen und bei 
ein: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober= Steuerrath Ludwig Wilhelm 
Ewald 
Jahrgang 1867. (Nr. 6769.) *173 die 
Ausgegeben zu Berlin den 20. August 1867.
	        
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