Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1331 — 
Provinz Posen, Negierungsbezirk Pesen. 
Obligation 
des Adelnauer Kreises 
Littr. 
—. — — 
Auf Grund des unten . enehmigten Kreistagsbeschlusses vom 
28. März 1866. wegen Aufnahme einer Schuld von 60,000 Thalern bekennt sich 
die ständische Finanzkommission des Adelnauer Kreises Namens des Kreises durch 
diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschrei- 
bung zu einer Darlehnsschuld vo . .. Thalern Preußisch Kurant, welche an 
den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 60,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1868. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenigstens zwei Prozent des gesammten Kapitals fährich, unter Zuwachs der 
Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868. ab in dem 
Monate Februar jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
no unlausende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
gekürdigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichmung ihrer Buchstaben, 
ummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung er- 
folgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt vier, drei, 
zwen und Einen Monat vor dem Zahlungstermine durch den Staatsanzeiger, das 
mtsblatt der Königlichen Regierung Posen und das Adelnauer Kreiswochen- 
blatt, event. durch anderweit von dem Staate noch näher zu bestimmende 
Publikationsorgane. 
Bis zu dem Tage) wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es 
in halbjährlichen Terminen postnumerando, am 2. Januar und am 1. Juli 
jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz- 
sorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen boßfte Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, bei 
der Kreis-Kommunalkasse in Ostrowo, und zwar auch noch in den nach dem 
Eintritt der Fälligkeit folgenden Zahlungsterminen. 
(#r. 6774.) 176 Mit
	        
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