— 1350 —
Es erscheinen:
1) im Stande der größeren Grundbesitzer
a) der Herzog von Arenberg,
b) der Herzog von Looz-Corswarem,
e) der Fürst von Bentheim-Steinfurt,
so lange dieselben im Besitze ihrer in der Provinz belegenen
Standesherrschaften sich befinden,
4) der Graf zu Stolberg-Wernigerode,
e) der Graf zu Stolberg-Stolberg,
beide wegen der Grafschaft Hohenstein,
1) der Erblandmarschall von Hannover,
so lange derselbe im Besitze des dies Amt bedingenden Majo-
rats i
8) 25 gewählte Ubgeordnete
2) im Stande der Städte
25 Abgeordnete;
3) im Stande der Landgemeinden
25 Abgeordnete;
zusammen 81 Mitglieder.
K. 4.
Die im F§. 3. bezeichneten Abgeordneten werden folgendergestalt vertheilt.
A. Größere Grundbesitzer:
1) der Bäur de Calenberg= Göttingen-Grubenhagen-
schen Landsch fft:: .. . .. .. 6 Abgeordnete,
2) das Fürstenthum Lüneburg ..... .... . . . . .. .. . . . .. 5
3) die Herzogthümer Bremen und Verden 4 "
4) die Grafschaften Hoya und Diepho 2 ·
5)daöFürstenthumOönabtück...................... 2 -
6)da8Fütstenthuthildesheim...·................· 3
7) das Fürstenthum Ostfrieslaund 2 «-
8) das Herzogthum Arenberg. Meppen, die Niedergraf-
saafibeoo und die GfschefteMeniheim. .
zusammen = 25 Abgeordnete.
B. Städte: