B. Städte:
1) die Stadt Hannobrer
2) Goöttingen
3) Hamen . ...
4) die übrigen zur Städtekurie der Calenberg. Gruben-
hagenschen Landschaft gehörigen Städte zusammen
5) die Bergstädte Clausthal, Zellerfeld, Andreasburg,
Altenau, Lautenthal, Grund und Wildemann zu-
samemen
6) die Stadt Lünebreg . .. . ..
7! Harbuiigg
8) ·Celle................................
9) die übrigen zum Städtestande des Lüneburgschen
Landtages gezörigen Städte zusammen ..
10) die Stadt Stadadtbte . . . .. . . . .. . . . . ..
11) die Stadt Veden . ..
12) die übrigen zur Städtekurie der Bremen-Verdenschen
Landschaft gehörigen Gemeinden zusammen
13) die Stadt Nienburg und die Flecken Hoya und
Diepholz zusamhen
14) die übrigen zur Städtekurie der Hoya-Diephohzschen
Landschaft gehörigen Flecken zusammen
15) die Stadt Osnabrick
16) die übrigen zur Städtekurie der Osnabrückschen Land-
schaft gehörigen Städte und das Weichbild Bramsche
zusaumeen . . ...
17) die Städte Meppen, Lingen, Haselünne, Schüttorf,
Northorn, Neuenhaus und Bentheim zusammen ..
18) die Stadt Papenbunngg .. .. . .. .. . . . ..
10) Hildeshen
20) . Gosler
21) die übrigen zur Städtekurie der Hildesheimschen Land-
schaft gehörigen Städte zusammhen .
22) die Stadt Enmdeedndndnn
23) Ler ... ... . . . .
24) die übrigen zur Städtekurie der Ostfriefischen Land-
schaft gehörigen Städte zusammen
(Nr. 6738.)
zusammen = 25 Abgeord
179° C. Land-
rdneten,
nete.