Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

B. Städte: 
1) die Stadt Hannobrer 
2) Goöttingen 
3) Hamen . ... 
4) die übrigen zur Städtekurie der Calenberg. Gruben- 
hagenschen Landschaft gehörigen Städte zusammen 
5) die Bergstädte Clausthal, Zellerfeld, Andreasburg, 
Altenau, Lautenthal, Grund und Wildemann zu- 
samemen 
6) die Stadt Lünebreg . .. . .. 
7! Harbuiigg 
8) ·Celle................................ 
9) die übrigen zum Städtestande des Lüneburgschen 
Landtages gezörigen Städte zusammen .. 
10) die Stadt Stadadtbte . . . .. . . . .. . . . . .. 
11) die Stadt Veden . .. 
12) die übrigen zur Städtekurie der Bremen-Verdenschen 
Landschaft gehörigen Gemeinden zusammen 
13) die Stadt Nienburg und die Flecken Hoya und 
Diepholz zusamhen 
14) die übrigen zur Städtekurie der Hoya-Diephohzschen 
Landschaft gehörigen Flecken zusammen 
15) die Stadt Osnabrick 
16) die übrigen zur Städtekurie der Osnabrückschen Land- 
schaft gehörigen Städte und das Weichbild Bramsche 
zusaumeen . . ... 
17) die Städte Meppen, Lingen, Haselünne, Schüttorf, 
Northorn, Neuenhaus und Bentheim zusammen .. 
18) die Stadt Papenbunngg .. .. . .. .. . . . .. 
10) Hildeshen 
20) . Gosler 
21) die übrigen zur Städtekurie der Hildesheimschen Land- 
schaft gehörigen Städte zusammhen . 
22) die Stadt Enmdeedndndnn 
23) Ler ... ... . . . . 
24) die übrigen zur Städtekurie der Ostfriefischen Land- 
schaft gehörigen Städte zusammen 
(Nr. 6738.) 
zusammen = 25 Abgeord 
179° C. Land- 
rdneten, 
nete.
	        
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