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(Nr. 6807.) Allerhöchster Erlaß vom 7. August 1867., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte an den Kreis Trebnitz, Regierungsbezirks Breslau, für
den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee von Gellendorf an
der Breslau-Posener Eisenbahn im Kreise Trebnit bis zum Anschlusse an
die Posen-Breslauer Staats-Chaussee vor Prausnitz im Kreise Militsch.
Nr Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee
von Gellendorf an der Breslau- Posener Eisenbahn im Kreise Trebnitz, Regie.
rungsbezirk Breslau, bis zum Anschlusse an die Posen-Brcblauer Staats oChaossevor
Prausnitz im Kreise Militsch genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch dem
Kreise Trebnitz das Expropriationsrecht #ür die zu dieser Chaussee erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaldungs-Materialien,
nach Maaßgabe der für die Staats-Chausseen bestehenden
orschriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich dem genannten
Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße
das Recht zur Erhebung des Chaussecgelees nach den Bestimmungen des für die
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs einschließlich der in
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen
die Erhebung betreffenden zusädlichen. Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch
sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Be-#ümmungen
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur
nwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz= Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Ems, den 7. August 1867.
Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitzt.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 6808.) Allerhöchster Erlaß vom 19. August 1867., betreffend einige Aenderungen des
Deichstatuts für den Blumenthaler Deichverband vom 31. August 1857.
N erfolgter Anhörung des Deichamtes des Blumenthaler Deichverbandes
und der Betheiligten gaenehhmige Ich, daß das Deichstatut vom 31. August 1857.
(Gesetz Samml. vom Jahre 1857. S. 759.) in folgenden Punkten geändert wird:
Zu 8. 2. An Stelle des auf Schartauer Feldmark bestandenen, durch
die Hochfluthen zerstörten Sommerdeiches wird im Anschluß an den Schartauer
(Nr. 6807—6808.) Win-