Contents : Das Reichs-Versicherungsamt und die Deutsche Arbeiterversicherung.

des  Heilverfahrens  erzielten,  und  sodann  die  sogenannten
  „Dauererfolge“  dargestellt  werden.  Um  die  letzteren
  zu  ermitteln,  hat  man  die  Einrichtung  getroffen,
daß  alle  Personen,  die  auf  Kosten  der  Versicherungsträger
  mit  Erfolg  behandelt  worden  sind,  einer  Nachprüfung
  während  eines  fünfjährigen  Zeitraums
(einschließlich  des  Behandlungsjahrs)  unterworfen
werden.  Auf  Grund  dieser  Nachkontrolle  wird  festgestellt,
  wie  lange  der  Heilerfolg  angehalten  hat,
d.  h.  ob  die  bei  Beendigung  des  Heilverfahrens  vorhanden
  gewesene  Erwerbsfähigkeit  im  Sinne  des  §  5
Abs.  4  des  Invalidenversicherungsgesetzes  bestehen  geblieben
  ist.  Um  die  Ergebnisse  der  Statistik  möglichst
vorsichtig  zu  gestalten,  werden  von  den  als  erwerbsfähig
  aus  der  Heilbehandlung  Entlassenen  zunächst
diejenigen  ausgeschieden,  die  nicht  kontrolliert  werden
konnten,  ferner  diejenigen,  bei  denen  sich  innerhalb
der  fünfjährigen  Nachprüfungszeit  ein  neues  Heilverfahren
  als  nötig  erwiesen  hat,  und  endlich  alle
die,  welche  innerhalb  desselben  Zeitraums  gestorben
sind  oder  die  Invalidenrente  bewilligt  erhalten  haben,
oder  denen  diese  Rente  aus  einem  anderen  Grunde  als
wegen  mangelnder  Erwerbsunfähigkeit  versagt  worden
  ist.  Bei  der  Mehrzahl  der  Versicherungsträger
muß  wegen  der  Schwierigkeit  der  Durchführung  und
namentlich  zur  Vermeidung  erheblicher  Kosten  davon
abgesehen  werden,  die  Nachuntersuchungen  durch
einen  Arzt  vornehmen  zu  lassen.  Es  ist  dies  auch
nicht  unbedingt  erforderlich,  weil  das  Bestehen  von
Erwerbsfähigkeit  auch  durch  andere  Ermittlungen
festgestellt  werden  kann.  Nach  alledem  will  die  Statistik,
  wie  es  den  Aufgaben  der  Arbeiterversicherung
entspricht,  nicht  eine  medizinische,  sondern  eine  mehr
wirtschaftliche  sein.  Dessenungeachtet  hat  sie  wegen
des  darin  verarbeiteten  umfangreichen  Beobachtungsstoffs
  und  nicht  minder  wegen  vieler  lehrreicher  Ergebnisse,
  die  sie  enthält,  auch  für  ärztliche  Zwecke  Bedeutung
  gewonnen.  Namentlich  wird  ihr  als  Hilfsmittel
  im  Kampfe  gegen  die  Lungentuberkulose  von
besonders  sachkundigen  ÄArzten  großes  Gewicht  beigelegt.
  Die  Statistik  ist  aber  auch  schon  deshalb  notwendig,
  weil  dadurch  der  Offentlichteit  gegenüber
gewissermaßen  Rechenschaft  abgelegt  wird  über  die
bedeutenden  Aufwendungen,  die  von  den  Versicherungsanstalten
  und  Kasseneinrichtungen  fortgesetzt  aus
den  Beiträgen  der  Arbeitgeber  und  der  Arbeiter  für
Zwecke  des  Heilverfahrens  gemacht  werden.  Überdies

  ist  sie  für  die  Versicherungsträger  selbst  und  für
deren  Aufsichtsbehörden  unentbehrlich  zur  Prüfung
der  Frage,  inwieweit  durch  diese  Aufwendungen  das
vom  Gesetzgeber  vorgezeichnete  Ziel  erreicht  wird,
eine  Minderung  der  Rentenlast  für  die  Versicherungsträger
  herbeizuführen.

Auf  Grund  der  neuesten  Bearbeitung  dieser  Statistik,
die  hinsichtlich  der  Heilerfolge  das  Jahrfünft  1905  bis
1909  umfaßt,  mögen  hier  die  wichtigsten  Zahlen  angegeben
  werden.  Sie  sind  am  besten  geeignet,  einen
Begriff  von  der  Größe  der  Leistungen  zu  geben,
welche  die  allgemeine  Volkswohlfahrt  in  Deutschland
der  reichsgesetzlichen  Invalidenversicherung  und  deren
Trägern  verdankt.  In  Heilbehandlung  genommen
wurden  in  den  Jahren  1897  bis  1908  517  847  Personen,
  im  Jahre  1909  101  158,  zusammen  619  005  Personen
  (403  270  Männer,  215  735  Frauen).  Von  diesen
wurden  wegen  Lungentuberkulose  behandelt  275  207
Personen  (196  505  Männer,  78  702  Frauen),  wegen
anderer  Krankheiten  343  798  Personen  (206  765  Männer,
  137  033  Frauen).  Welchen  Aufschwung  das  Heilverfahren
  in  den  letzten  13  Jahren  genommen  hat,
läßt  namentlich  die  Gegenüberstellung  der  Zahl  der
Versicherten  und  der  Zahl  der  Behandelten  erkennen.
Im  Jahre  1897  wurden  von  11  813  259  Versicherten
10  564,  also  von  10  000  Versicherten  9  behandelt.  Im
Jahre  1909  betrug  die  Zahl  der  Versicherten  14  631  390,
die  der  Behandelten  101  158,  so  daß  auf  10  000  Versicherte
  69  Behandelte  entfielen.  In  „ständiger“  Behandlung
  befanden  sich  im  Jahre  1909  76  232  Personen
  (49  219  Männer,  27  013  Frauen),  in  nnichtständiger“
  Behandlung  241  926  Personen.  Von  den
ständig  Behandelten  litten  42  232  Personen  (29277
Männer,  12  955  Frauen)  an  Lungentuberkulose.  Die
Kosten  der  Heilbehandlungen  beliefen  sich  bis  zum
Jahre  1908  auf  126  941  960  Mark,  im  Jahre  1909  auf
24  275  577  Mark,  im  ganzen  also  bisher  auf  151217  537
Mark.  Einen  Teil  dieser  Kosten  haben  allerdings
Krankenkassen,  Berufsgenossenschaften,  Gemeinden
usw.  den  Trägern  der  Invalidenversicherung  erstattet.
Seit  dem  Jahre  1897  betrugen  diese  Ersatzleistungen
insgesamt  27  807  094  Mart,  so  daß  die  Versicherungsanstalten
  und  Kasseneinrichtungen  zusammen  bisher
123  410  443  Mark  getragen  haben.  Anderseits  erhöhen
  sich  die  Kosten  des  Heilverfahrens  um  die
oben  erwähnten  Aufwendungen  für  allgemeine  Heilund
  Wohlfahrtszwecke  (nicht  einzelne  Heilbehand-159