des Heilverfahrens erzielten, und sodann die sogenannten
„Dauererfolge“ dargestellt werden. Um die letzteren
zu ermitteln, hat man die Einrichtung getroffen,
daß alle Personen, die auf Kosten der Versicherungsträger
mit Erfolg behandelt worden sind, einer Nachprüfung
während eines fünfjährigen Zeitraums
(einschließlich des Behandlungsjahrs) unterworfen
werden. Auf Grund dieser Nachkontrolle wird festgestellt,
wie lange der Heilerfolg angehalten hat,
d. h. ob die bei Beendigung des Heilverfahrens vorhanden
gewesene Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 5
Abs. 4 des Invalidenversicherungsgesetzes bestehen geblieben
ist. Um die Ergebnisse der Statistik möglichst
vorsichtig zu gestalten, werden von den als erwerbsfähig
aus der Heilbehandlung Entlassenen zunächst
diejenigen ausgeschieden, die nicht kontrolliert werden
konnten, ferner diejenigen, bei denen sich innerhalb
der fünfjährigen Nachprüfungszeit ein neues Heilverfahren
als nötig erwiesen hat, und endlich alle
die, welche innerhalb desselben Zeitraums gestorben
sind oder die Invalidenrente bewilligt erhalten haben,
oder denen diese Rente aus einem anderen Grunde als
wegen mangelnder Erwerbsunfähigkeit versagt worden
ist. Bei der Mehrzahl der Versicherungsträger
muß wegen der Schwierigkeit der Durchführung und
namentlich zur Vermeidung erheblicher Kosten davon
abgesehen werden, die Nachuntersuchungen durch
einen Arzt vornehmen zu lassen. Es ist dies auch
nicht unbedingt erforderlich, weil das Bestehen von
Erwerbsfähigkeit auch durch andere Ermittlungen
festgestellt werden kann. Nach alledem will die Statistik,
wie es den Aufgaben der Arbeiterversicherung
entspricht, nicht eine medizinische, sondern eine mehr
wirtschaftliche sein. Dessenungeachtet hat sie wegen
des darin verarbeiteten umfangreichen Beobachtungsstoffs
und nicht minder wegen vieler lehrreicher Ergebnisse,
die sie enthält, auch für ärztliche Zwecke Bedeutung
gewonnen. Namentlich wird ihr als Hilfsmittel
im Kampfe gegen die Lungentuberkulose von
besonders sachkundigen ÄArzten großes Gewicht beigelegt.
Die Statistik ist aber auch schon deshalb notwendig,
weil dadurch der Offentlichteit gegenüber
gewissermaßen Rechenschaft abgelegt wird über die
bedeutenden Aufwendungen, die von den Versicherungsanstalten
und Kasseneinrichtungen fortgesetzt aus
den Beiträgen der Arbeitgeber und der Arbeiter für
Zwecke des Heilverfahrens gemacht werden. Überdies
ist sie für die Versicherungsträger selbst und für
deren Aufsichtsbehörden unentbehrlich zur Prüfung
der Frage, inwieweit durch diese Aufwendungen das
vom Gesetzgeber vorgezeichnete Ziel erreicht wird,
eine Minderung der Rentenlast für die Versicherungsträger
herbeizuführen.
Auf Grund der neuesten Bearbeitung dieser Statistik,
die hinsichtlich der Heilerfolge das Jahrfünft 1905 bis
1909 umfaßt, mögen hier die wichtigsten Zahlen angegeben
werden. Sie sind am besten geeignet, einen
Begriff von der Größe der Leistungen zu geben,
welche die allgemeine Volkswohlfahrt in Deutschland
der reichsgesetzlichen Invalidenversicherung und deren
Trägern verdankt. In Heilbehandlung genommen
wurden in den Jahren 1897 bis 1908 517 847 Personen,
im Jahre 1909 101 158, zusammen 619 005 Personen
(403 270 Männer, 215 735 Frauen). Von diesen
wurden wegen Lungentuberkulose behandelt 275 207
Personen (196 505 Männer, 78 702 Frauen), wegen
anderer Krankheiten 343 798 Personen (206 765 Männer,
137 033 Frauen). Welchen Aufschwung das Heilverfahren
in den letzten 13 Jahren genommen hat,
läßt namentlich die Gegenüberstellung der Zahl der
Versicherten und der Zahl der Behandelten erkennen.
Im Jahre 1897 wurden von 11 813 259 Versicherten
10 564, also von 10 000 Versicherten 9 behandelt. Im
Jahre 1909 betrug die Zahl der Versicherten 14 631 390,
die der Behandelten 101 158, so daß auf 10 000 Versicherte
69 Behandelte entfielen. In „ständiger“ Behandlung
befanden sich im Jahre 1909 76 232 Personen
(49 219 Männer, 27 013 Frauen), in nnichtständiger“
Behandlung 241 926 Personen. Von den
ständig Behandelten litten 42 232 Personen (29277
Männer, 12 955 Frauen) an Lungentuberkulose. Die
Kosten der Heilbehandlungen beliefen sich bis zum
Jahre 1908 auf 126 941 960 Mark, im Jahre 1909 auf
24 275 577 Mark, im ganzen also bisher auf 151217 537
Mark. Einen Teil dieser Kosten haben allerdings
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Gemeinden
usw. den Trägern der Invalidenversicherung erstattet.
Seit dem Jahre 1897 betrugen diese Ersatzleistungen
insgesamt 27 807 094 Mart, so daß die Versicherungsanstalten
und Kasseneinrichtungen zusammen bisher
123 410 443 Mark getragen haben. Anderseits erhöhen
sich die Kosten des Heilverfahrens um die
oben erwähnten Aufwendungen für allgemeine Heilund
Wohlfahrtszwecke (nicht einzelne Heilbehand-159