Rentamts= Bezirke abgesondert einzureichen,
widrigen Falls sie zur Umarbeitung remittirt
werden müßten. Die königlichen
Rentbeamten werden wiederholt zur thätigen
Betreibung dieses Geschäftes angewiesen, und
dieienigen, welche die durch Besehl vom 15.
vorigen Monats binnen 14 Tagen einzusenden
anbefohlenen vier Anzeigen bisher noch nicht
eingeschickt haben, gewarnet, biesem Auftrage
unfehlbar bis zum 34. laufenden Monats
nachzukommen, widrigen Falls sogleich
eigene Bothen auf derselben Kosten abgeschickt
werden würden. München den 14. Dezember
1806.
Königliches General-Landes-Kommissariat.
Freyherr von Weichs.
von Schmöger.
(Den Winter= Biersatz betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Da die Maaß gutes, im Geschmacke und
Krästen Pfenningvergeltliches Bier, nämlich
das Winter-Bier, ausschlüßig des an
verschiedenen Orten bestehenden Sctadtpfennings,
sowohl in Ober= als Unterlandsbaiern
vom Ganter aus auf vier Kreuzer
gesebt worden ist, so wird solches hiemir Jedermann
zur gehersamsten Nachachtung kund
gemacht, die sännntlichen Polizey-Obrigkeiten
aber angewiesen, für dessen richtige und genaue
Vefolgung zu wachen, und die Kontragrententen
zur gesehmäßigen Strase zu
jzichen. Muünchen den lo. Dezember 1806.
Königliche Landes-Direktion.
Frepherr von Weschs.
Rainprechter.
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(Dievondeagistkatcninber-uudNiederbaiern
einzusendenden Anzeigen uͤber ihre Rechtsstreitigkeiten
betreffend.)
Im Namen Sr. Majestaͤt des Koͤnigs.
Zur genauen Uebersicht des Zustandes der
Stadt= und Markts-Kamern, wie auch der
weltlichen milden Seiftungen ist erfoderlich
stäts davon in Kenntniß zu seyn, welche Aktiv:
und Passiv: Rechtsstreite sie haben.
Es sind demnach mit jeder Jahres Rechnung
Verzeichnisse darüber einzusenden:
a. welche Aktiv= und Passiv Rechtsstreite
die Verwaltungen zu führen haben,
b. seit wann, und bey welchem Gerichte
sie anhängig sind; und
c. worauf sie beruhen. Diese Beczeichnisse
müssen mit der Rechnung für das lausende
Jahr 1806 zum erstenmal eingesendet
werden. Muͤnchen den 5. Dezember 1806.
Koͤnigliche Landes-Direktion.
Freyherr von Weichs.
Haider.
Auftrag.
an sämmtliche königliche Landgerichte, Ma-Fistrate,
Herrschafts= und Hofmarksgerichte
in Ober= und Niederbaiern.
(Die Krämergerechtigkeit des Franz Maier zu-Alten-Eglofeheim
betreffend.)
Im Namen Sr. Majestät des Königs.
Graf von Königsfeld zu Alten-Eglossheim
hat sich gegen die bestimmtesten königlichen
Verordnungen und erlassenen Resolntionen
erlaubt, die angebliche Krämergerechtigkeit
zu Alten= Eglofsheim dem Franz
Maier auf Erbrecht zu verkaufen. Es wird
daher den königlichen Landgerichten, Herr-