Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

Rentamts=  Bezirke  abgesondert  einzureichen,
  widrigen  Falls  sie  zur  Umarbeitung  remittirt
  werden  müßten.  Die  königlichen
Rentbeamten  werden  wiederholt  zur  thätigen
Betreibung  dieses  Geschäftes  angewiesen,  und
dieienigen,  welche  die  durch  Besehl  vom  15.
vorigen  Monats  binnen  14  Tagen  einzusenden
anbefohlenen  vier  Anzeigen  bisher  noch  nicht
eingeschickt  haben,  gewarnet,  biesem  Auftrage
  unfehlbar  bis  zum  34.  laufenden  Monats
  nachzukommen,  widrigen  Falls  sogleich
eigene  Bothen  auf  derselben  Kosten  abgeschickt
werden  würden.  München  den  14.  Dezember
  1806.
Königliches  General-Landes-Kommissariat.

Freyherr  von  Weichs.
von  Schmöger.

 

(Den  Winter=  Biersatz  betreffend.)

Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.
Da  die  Maaß  gutes,  im  Geschmacke  und
Krästen  Pfenningvergeltliches  Bier,  nämlich
  das  Winter-Bier,  ausschlüßig  des  an
verschiedenen  Orten  bestehenden  Sctadtpfennings,
  sowohl  in  Ober=  als  Unterlandsbaiern
  vom  Ganter  aus  auf  vier  Kreuzer
gesebt  worden  ist,  so  wird  solches  hiemir  Jedermann
  zur  gehersamsten  Nachachtung  kund
gemacht,  die  sännntlichen  Polizey-Obrigkeiten
aber  angewiesen,  für  dessen  richtige  und  genaue
  Vefolgung  zu  wachen,  und  die  Kontragrententen
  zur  gesehmäßigen  Strase  zu
jzichen.  Muünchen  den  lo.  Dezember  1806.

Königliche  Landes-Direktion.

Frepherr  von  Weschs.
Rainprechter.

479  «

(Dievondeagistkatcninber-uudNiederbaiern
  einzusendenden  Anzeigen  uͤber  ihre  Rechtsstreitigkeiten
  betreffend.)

Im  Namen  Sr.  Majestaͤt  des  Koͤnigs.
Zur  genauen  Uebersicht  des  Zustandes  der

Stadt=  und  Markts-Kamern,  wie  auch  der

weltlichen  milden  Seiftungen  ist  erfoderlich

stäts  davon  in  Kenntniß  zu  seyn,  welche  Aktiv:
  und  Passiv:  Rechtsstreite  sie  haben.

Es  sind  demnach  mit  jeder  Jahres  Rechnung
  Verzeichnisse  darüber  einzusenden:

a.  welche  Aktiv=  und  Passiv  Rechtsstreite
die  Verwaltungen  zu  führen  haben,

b.  seit  wann,  und  bey  welchem  Gerichte
sie  anhängig  sind;  und

c.  worauf  sie  beruhen.  Diese  Beczeichnisse
  müssen  mit  der  Rechnung  für  das  lausende
  Jahr  1806  zum  erstenmal  eingesendet

werden.  Muͤnchen  den  5.  Dezember  1806.
Koͤnigliche  Landes-Direktion.

Freyherr  von  Weichs.
Haider.

 

 

Auftrag.
an  sämmtliche  königliche  Landgerichte,  Ma-Fistrate,
  Herrschafts=  und  Hofmarksgerichte
  in  Ober=  und  Niederbaiern.
(Die  Krämergerechtigkeit  des  Franz  Maier  zu-Alten-Eglofeheim

  betreffend.)

Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.

Graf  von  Königsfeld  zu  Alten-Eglossheim
  hat  sich  gegen  die  bestimmtesten  königlichen
  Verordnungen  und  erlassenen  Resolntionen
  erlaubt,  die  angebliche  Krämergerechtigkeit
  zu  Alten=  Eglofsheim  dem  Franz
Maier  auf  Erbrecht  zu  verkaufen.  Es  wird
daher  den  königlichen  Landgerichten,  Herr-