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Den fortan zur Ausgabe kommenden Serien von Dividenden-
scheinen soll ein Talon nach beigefügtem Muster beigegeben werden.
ie Ausreichung der Dividendenscheine erfolgt an den hn#nn des
Talons, sofern nicht von dem als solchen sich legitimirenden Inhaber
der Aktie vorher bei dem Direktorium der Gesellschaft schriftlich Wider-
spruch erhoben worden ist. Im Falle solchen Widerspruchs werden die
ividendenscheine zum Depositorium desjenigen Gerichts gebracht, bei
welchem die Gesellschaft ihren Gerichtsstand hat, und es öt Sache der
streitenden Interessenten, die Entscheidung über den unter ihnen streitigen
Anspruch im Rechtswege herbeizuführen.
II.
Der Schlußsatz des H. 59., welcher wie folgt lautet:
Es steht dem Ausschusse frei, dem jedesmaligen ersten Techniker der
Gesellschaft, je für die Dauer der sonstigen dreijährigen Wahlperiode des
Direktorii Sitz und Stimme in dem letzteren einzuräumen.
wird hiermit aufgehoben und beziehungsweise dahin abgeändert:
Es steht dem Ausschusse frei, dem jedesmaligen ersten Techniker
der W*i’ für die vertragsmäßige Dauer seines Amtes, jedoch nicht
über zwölf Jahre, Sitz und Stimme im Direktorium einzuräumen.
Muster.
AL O N
zu der
Aktie der Berlin-Potsdam-Magdeburger
Eisenbahn-Gesellschaft
“ 2222
Inhaber empfungt gegen diesen Talon zu der Aktie der Berlin-
Potsicam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft.... die ie Serie
Dividendenscheine auf die Jahre bis „, sofern dagegen Seitens
des als solchen legitimirten Inhabers der Aktie bei dem Direktorio der
Gesellschaft vorher kein schriftlicher Widerspruch eingegangen ist.
............... ,on..t0"18..
Das Direktorium
der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahngesellschaft.
(Unterschrift.)
NRebiytrt im Bürean des Stoal6- Mlalsteriuntg. ·
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(Nv.Oc-ek).