— 1859 —
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
zuliefern. Für die fehlenden Zinskupons wird der Betrag vom Kapitale ab-
gezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
uckzahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie zahlbar geworden sind, nicht erhobenen
Zinsen, verjähren zu Gunsten der Stadtgemeinde Wittenberg. Wenn die zu
tilgenden Obligationen statt der Ausloosung aus freier Hand erworben werden,
so sollen die auf diesem Wege getilgten Nummern jedesmal durch die oben
bemerkten Blätter bekannt gemacht werden. In Ansehung der verlorenen oder
vernichteten Obligationen oder Zinskupons finden die auf die Staatsschuldscheine
und deren Kupons Beug habenden Vorschriften der Verordnung vom 16. Juni
1819. wegen des Aufgebots und der Amortisation verlorener oder vernichteter
Staatspapiere, S# 1. bis 13., mit nachstehenden Maaßgaben Anwendung:
a) die im F. 1. jener Verordnung vorgeschriebene Anzeige muß dem Magistrat
gemacht werden, welchem alle diejenigen Geschäfte und Befugnisse zustehen,
welche nach der angeführten Verordnung dem Schatzministerium zukom-
men) gegen die Verfügungen des Magistrats findet Rekurs an die
Kommunal-= Aufsichtsbehörde statt;
b) das im §. 5. gedachter Verordnung bezeichnete Aufgebot erfolgt bei dem
hiesigen Königlichen Kreiegerichte)
e) die in den §9. 6. 9. und 12. jener Verordnung vorgeschriebenen Bekannt-
machungen sollen durch diejenigen Blätter geschehen, durch welche die
. ausgeloosten Obligationen veröffentlicht werden;
d) an bie Stelle der im §. 7. jener Verordnung erwähnten sechs Zinszah-=
lungstermine sollen vier, und an die Stelle des im F. 8. erwähnten
achten Zahlungstermins soll der fünfte treten.
Mit dieser Schuldverschreibung sind# halbjährliche Zinskupons ausge-
geben ji die ferneren Zinskupons werden für fünfjährige Perioden ausgegeben
werden.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Stadtkasse in
Wittenberg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons-Serie beigedruckten
Talons. s Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins-
kupons= Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung
rechtzeitig geschehen ist. —
Zur Sichecheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet die
Stadtgemeinde Wittenberg mit ihrem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Wittenberg, den ..... . ... 18.
Der Magistrat.
(Faksimile der Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines Magistratsmitgliedes.)
Eingetragen Fol As .....
(Nr. 6925.) 244* Pro-