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Erbteilung gleich nach dem Tode des Erblassers vor sich gehen konnte.
Außerdem wurden Veranstaltungen getroffen, Depositen-, Pupillenund
Kirchengelder sicher und nutzbringend bei der Bank oder hypothekarisch
unterzubringen. Der Verkauf adliger Güter an Bürgerliche
wurde prinzipiell freigegeben, wodurch wiederum eine beträchtliche
Wertsteigerung derselben eintrat. Den Gutsbesitzern, welche
in Polen Wojwoden oder Castellane waren, gestattete Friedrich
auch fernerhin die Teilnahme an den Senatssitzungen zu Warschau,
untersagte dagegen den Eintritt der Vasallen in fremde Dienste
ohne seine lehnsherrliche Genehmigung, wie er es auch nur sehr
ungern sah, daß der größte Teil des polnischen Adels seine Renten
meist im Auslande verzehrte, und durch allerhand Maßnahmen
dieser Gewohnheit, der er direkt nicht entgegentreten konnte, wenigstens
indirekt zu begegnen versuchte. So sollte die Vorausbezahlung
der Pacht auf Jahre hinaus aufhören; denjenigen Gutsbesitzern,
die sich nicht da aufhielten, wo sie den meisten Grundbesitz hatten,
wurde mit Vorenthaltung aller Vergünstigungen gedroht, schließlich
der Aufenthalt in Polen geradezu untersagt.
Für die ersten zwölf Jahre sollten keine militärischen
Aushebungen stattfinden. Nach Ablauf dieser Frist wurde für die
ganze Provinz eine Kantoneinteilung für 4 Regimenter Infanterie
und 4 Garnisonbataillone, für 1 Husarenregiment und für die Verstärkung
der Artillerie um 1000 Mann, wozu für den Kriegsfall
die Einberufung von 6000 Artillerieknechten vorgesehen war, getroffen.
Die Gesamtziffer der an jedem Termin auszuhebenden
Mannschaften belief sich ohne Hinzurechnung jener letzteren auf
6600 Mann. Das Heer erhielt in Folge der Erwerbung Westpreußens
einen Zuwachs von 5 Füsilierregimentern, 3150 Mann Garnisontruppen,
einem Husaren-- und einem Artillerieregiment, wodurch
die Gesamtstärke im mobilen Zustande um 25,200 Mann
vermehrt wurde. Die barbarische Strenge des Dienstes veranlaßte
einen großen Teil der Cantonisten, sich ihrer Dienstpflicht durch
die Flucht zu entziehen, so daß sich der König veranlaßt sah, den
— .WI Möglichste Schonung und Vorsicht- bei
Anzeige von der gewaltsamen Art der Anwerbung machte, wmalche
sich die Regimenter erlaubten, um auf eine wohlfeile Art zu ihren
Rekruten zu kommen, dankte ihm Friedrich für die Nachricht und