Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

— 1910 — 
(Nr. 6938.) Konzessions- und Bestätigungs-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer 
Zweigbahn vom Bahnhofe Stolberg der Rheinischen Eisenbahn in das 
Stolberger Thal, an dem neuen Etablissement der Spiegelmanufaktur am 
Schnorrenfeld entlang, bis zum Binsfelder Hammer, durch die Rheinische 
Eisenbahngesellschaft, sowie einen Nachtrag zum Statute der letzteren. 
Vom 2. Dezember 1867. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 
Nachdem von Seiten der Rheinischen Eisenbahngesellschaft auf Grund des 
in der Generalversammlung ihrer Aktionaire vom 27. Mai 1865. gefaßten Be- 
schlusses darauf angetragen worden ist, ihr den Bau und Betrieb einer Eisenbahn, 
von ihrem Bahnhofe Stolberg der Cöln-Aachener Eisenbahnstrecke ausgehend, in 
das Stolberger Thal, dem neuen Etablissement der Spiegelmanufaktur am Schnor- 
renfeld entlang, bis zum Binsfelder Hammer zu gestatten, wollen Wir in An- 
erkennung der Vortheile, welche diese Eisenbahn den bergbaulichen, gewerblichen 
und Verkehrs-Interessen jenes Thales bietet, der Rheinischen Eisenbahngesellschaft 
u dieser Erweiterung ihres Unternehmens, sowie zum Baue und Betriebe der zur 
Verbindung dieser Bahn mit den industriellen Etablissements des Stolberger 
„Thales erforderlichen Abzweigungen und Anlagen unter den in dem beigefügten, 
von Uns hierdurch bestätigten Statutennachtrage enthaltenen Bedingungen die 
landesherrliche Genehmigung hiermit ertheilen. 
Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. ergangenen Vorschriften, betreffend das 
propriationsrecht und das Recht Uar vorübergehenden Benutzung fremder Grund- 
stücke, auf das in Rede stehende Unternehmen Anwendung finden sollen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 2. Dezember 1867. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
	        
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