— 1935 —
(Nr. 6953.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis.Obligationen
des Labiauer Kreises im Betrage von 152,000 Thalern. Vom 27. No-
vember 1867.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Labiauer Kreises auf dem Kreistage
rom 16. Januar 1867. beschlossen worden, die zur Ausführung der vom
Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel im Wege einer An-
leihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisstände: zu
diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene Seitens
der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von
152,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der
Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit
des 9. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen
zum Betrage von 152,000 Thalern, in Buchstaken. Einhundert zwei und funfzig
Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
38,000 Thaler à 1000 Thaler,
38,000 à 5050
50,000 à 100
13,000 é à 50 "
13,000 à 25 -
-152,000Thalet,
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu-bestimmenden
Folgeordnung jährlich spätestens vom Jahre 1873. ab mit wenigstens jährlich Einem
Prohemt des gesammten Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den amortisirten
chuldraten zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche
Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser
Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigen-
thums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befricdigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Gesetz-
Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 27. November 1867.
(L. S.) Wilhelm.
Frh. v. d. Heydt. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
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